Umschulung in Leipzig

Starten Sie eine Umschulung an unserem Standort in Leipzig und erwerben Sie einen staatlich anerkannten Berufsabschluss!

Wie funktioniert eine Umschulung?

Eine Umschulung behandelt exakt dieselben theoretischen und berufspraktischen Inhalte wie eine betriebliche Ausbildung. Sie endet auch mit derselben Prüfung bei der zuständigen Kammer in Leipzig. Bei Bestehen der Umschulung erhalten Sie also den jeweiligen staatlich anerkannten Berufsabschluss!

Umschulung heißt diese Art der Ausbildung, weil die Teilnehmer meistens schon eine Berufsausbildung haben. Sie können oder wollen aber nicht mehr in ihrem angestammten Beruf arbeiten. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist jedoch zumeist keine Voraussetzung zur Teilnahme an einer Umschulung. Weil von Vorkenntnissen ausgegangen wird, ist ihre Dauer auf zwei Drittel der Ausbildungszeit verkürzt. In den meisten Berufen sind das zwei Jahre. Bestandteil der Umschulung ist zudem immer ein betriebliches Praktikum von insgesamt sechs bis zwölf Monaten.

An unserem Standort in Leipzig finden zahlreiche Umschulungen im klassischen dozentengeführten Präsenzunterricht statt. Daneben bieten wir viele Umschulungen zusammen mit unserem Kooperationspartner IBB im Online-Unterricht an. Dabei sitzen Sie bei uns in Leipzig (oder bei Zustimmung des Kostenträgers auch bei sich zu Hause) und lernen gemeinsam mit dem Dozenten und ihrem Kurs in einer Virtuellen Online Akademie.

IT-Berufe

Die IT-Branche wächst aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung immer weiter. Wachsen Sie mit!

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Kanzlei-Berufe

Absolvieren Sie die Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten oder Rechtsanwaltsfachangestellten!

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Kaufmännische Berufe

Egal ob Alleskönner oder Spezialisten - Kaufleute sind in Unternehmen aller Branchen gefragt!

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Lager & Logistik

Profitieren Sie davon, dass gerade in und um Leipzig die Logistik-Branche boomt! Fachkräfte werden dort immer gesucht.

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Personal

Personal-Profis sind in vielen Unternehmen gefragt und gesucht. Steigen Sie ein in einen Bereich mit Zukunft und Perspektive!

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Schutz & Sicherheit

Die Sicherheitsbranche boomt, geeignetes Personal ist nicht leicht zu finden. Gehören Sie in Zukunft dazu!

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Sport & Gesundheit

Sind Sie ein Sport-Freak oder interessieren sich schon immer für Gesundheitsthemen? Machen Sie doch Ihr Hobby zum Beruf!

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Tourismus & Veranstaltung

Reisen oder Feiern für Familie und Freunde organisieren ist genau Ihr Ding. Warum machen Sie das nicht beruflich?

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weitere Berufe

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Fördermöglichkeiten

Professionelle Weiterbildung sichert Ihren nachhaltigen Berufserfolg. Dieser ist auch gesamtgesellschaftlich wichtig. Bund und Länder fördern deshalb mit zahlreichen Fördermöglichkeiten Ihre individuelle berufliche Weiterbildung. Es werden die anfallenden Kosten für Weiterbildungen, Fortbildungen und Umschulungen ganz oder teilweise übernommen.

Für eine Umschulung oder Weiterbildung bekommen Sie beispielsweise einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit diesem Bildungsgutschein werden 100% der Kosten übernommen. Aber auch Arbeitgeber haben zahlreiche Fördermöglichkeiten, um Firmenschulungen zu finanzieren.

Im Folgenden einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten. Natürlich beraten wir Sie hierzu gerne!

  • Für Arbeitsuchende

    Bildungsgutschein

    Einen Bildungsgutschein erhalten Sie in Leipzig von der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld-Bezieher) oder vom Jobcenter (Bürgergeld-Bezieher). Auf diesem Bildungsgutschein sind neben einigen persönlichen Daten die Höhe der Förderung (meistens 100%), die Höchstdauer der Bildungsmaßnahme und die angestrebten Bildungs-Inhalte vermerkt. Der Bildungsgutschein gilt also bspw. für  Umschulungen und Weiterbildungen. Wir füllen den Bildungsgutschein mit den notwendigen Daten aus, unterschreiben und stempeln ihn. Danach bringen Sie den ausgefüllten Bildungsgutschein zurück zum Kostenträger. Ihrer Umschulung, Fort- oder Weiterbildung steht dann nichts mehr im Weg. Wichtig ist, dass während der Umschulung oder Weiterbildung die normalen Bezüge (also Arbeitslosengeld oder Bürgergeld) weiter gezahlt werden. Inklusive der für die Umschulung oder Weiterbildung benötigten Fahrtkosten. Der Bezug von Arbeitslosengeld verlängert sich durch die Belegung einer Bildungsmaßnahme. Sie können also während der Umschulung oder Weiterbildung nicht in den Bürgergeld-Bezug rutschen. Finden Sie weitere Infos zum Bildungsgutschein in Leipzig auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

    Umschulungsprämie (Weiterbildungsprämie)

    Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Leipzig satte Erfolgsprämien für das Bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung. Nach dem neuen Weiterbildungsstärkungsgesetz erhalten Sie als Teilnehmer/-in einer Weiterbildung oder Umschulung mit Berufsabschluss 1.000 Euro für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung. Sogar 1.500 Euro gibt es bei Bestehen Ihrer Abschlussprüfung. Finden Sie weitere Infos zur Umschulungsprämie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

    Weiterbildungsgeld

    Das Weiterbildungsgeld erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld dann, wenn sie eine "abschlussbezogene Weiterbildung" absolvieren - also eine Weiterbildung, die am Ende zu einem (staatlich anerkannten) Berufsabschluss oder einer Höherqualifizierung führt. Das gilt beispielsweise für Umschulungen oder Aufstiegsqualifikationen. Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat und wird als Prämie bezahlt, also zusätzlich zu den sonstigen Leistungen. Die Dauer der Auszahlung richtet sich nach der Dauer der Bildungsmaßnahme - absolvieren Sie also eine 24-monatige Umschulung, erhalten Sie 24 Monate lang das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Finden Sie weitere Infos zum Weiterbildungsgeld auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

    Bürgergeldbonus

    Einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro pro Monat erhalten diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die einen Kurs besuchen, der langfristig ihre Jobchancen verbessert. Dieses Weiterbildung muss nicht abschlussbezogen sein, sodass praktisch fast jede Weiterbildung infrage kommt. Wichtig ist jedoch, dass der Kurs mindestens acht Wochen dauern muss. Auch hier werden die 75 Euro pro Monat als Prämie, also anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf, ausgezahlt. Finden Sie weitere Infos zum Bürgergeldbonus auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

    Weiterbildungsstipendium

    Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Es fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zum Techniker, zum Handwerksmeister oder zum Fachwirt. Aber auch fachübergreifende Weiterbildungen wie EDV- oder Sprachkurse können gefördert werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

    Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommen Sie in Leipzig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Der AVGS gilt für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch §45 SGB III“. Zu diesen Maßnahmen zählen fachliche Weiterbildung je nach Bedarf und vor allem individuelle Coachings, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder die Vermittlung spezieller Kenntnisse. Wir sind an unserem Standort in Leipzig als Träger für Maßnahmen nach AVGS zugelassen. Finden Sie weitere Infos zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

    Zukunftsstarter

    Das Programm Zukunftsstarter unterstützt junge Erwachsene auf individuelle Weise, Qualifikationen und einen Abschluss zu erwerben. Gefördert werden Maßnahmen und Weiterbildungen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das sind bspw. Kurse zur Vorbereitung auf die sogenannte „Externenprüfung“, Maßnahmen zum Erwerb von Teilqualifikationen oder Grundkompetenzen und Umschulungen. Finden Sie weitere Infos zum Programm Zukunftsstarter auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

    Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!

  • Für Berufstätige

    Qualifizierungschancengesetz

    Gefördert werden Beschäftigte, die in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten. So sichern Sie Ihren Arbeitsplatz und können neue Aufgaben übernehmen. Gefördert werden zum einen die Kosten berufsbegleitender Weiterbildungen. Zum anderen die Lohnkosten während der Weiterbildung. So können Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen. Währenddessen wird Ihr Arbeitgeber finanziell entlastet. Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Unabhängig davon kann der Zuschuss bei älteren und schwerbehinderten Menschen bis zu 100 % betragen. Die Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25 % bis 75 % je nach Betriebsgröße bezuschusst. Wichtiges Kriterium für die Förderung: Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen. Informationen zu Ihren konkreten individuellen Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit.

    Bildungsprämie

    Die Weiterbildungsförderung durch die Bildungsprämie wurde leider zum 31.12.2021 eingestellt. Gültige Gutscheine können bis Ende der Gültigkeit noch eingelöst werden - auch bei uns.

    Bildungsgutschein

    Nicht nur Arbeitssuchende, sondern auch Berufstätige können einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit erhalten. Vor allem, wenn es um den Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes geht. Daher können auch berufsbegleitende Weiterbildungen gefördert werden. Eine Förderung bis 100% ist dabei möglich. In der Regel stellt der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit einen solchen Bildungsgutschein aus.

    Aufstiegs-BAföG

    Das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen im nicht-akademischen Bereich. Das sind beispielsweise Meisterkurse, Fachwirt- und Technikerfortbildungen oder andere vorbereitende Lehrgänge mit einem vergleichbaren Abschluss. Gefördert werden können alle diejenigen, die sich mit einem Lehrgang oder direkt an der Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Den Antrag auf Förderung stellen Sie im Bundesland, an dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Eine Übersicht zur Antragstellung in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

    Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!

  • Für Unternehmen

    Qualifizierungschancengesetz

    Gefördert werden Beschäftigte, die in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten. Gefördert werden nicht nur die Kosten berufsbegleitender Weiterbildungen. Gefördert werden auch die Lohnkosten während der Weiterbildung. So können Arbeitnehmer ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen. Währenddessen wird der Arbeitgeber finanziell entlastet. Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Unabhängig davon kann der Zuschuss bei älteren und schwerbehinderten Menschen bis zu 100 % betragen. Die Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25 % bis 75 % (je nach Betriebsgröße) bezuschusst. Wichtiges Kriterium für die Förderung: Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen. Informationen zu Ihren konkreten individuellen Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit.

    Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit

    In Zeiten der Kurzarbeit profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von verlängerten Bildungsprämien, Transformationszuschüssen und Perspektivqualifizierungen sowie vereinfachten Bewilligungsverfahren. Als Arbeitgeber dürfen Sie sich zusätzlich über Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung freuen. Außerdem besteht eine Erstattungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 100 % (ab Juli 2021). Mehr Informationen dazu erhalten sie auf der Homepage der Bundesregierung.

    Förderung für Rehabilitanden

    Als Arbeitgeber können Sie Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse für in Ihrem Unternehmen tätige Rehabilitanden erhalten. Dafür müssen Sie über Betriebsärzte, Berufsgenossenschaften, das betriebliche Eingliederungsmanagement oder den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit auf den möglichen Reha-Bedarf bei Arbeitnehmern hinweisen. Um eine berufliche Rehabilitation beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert. Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich. Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich. Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall), Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV), Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!

  • Für Reha-Teilnehmer

    Berufliche Rehabilitation

    Eine berufliche Rehabilitation umfasst die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Dazu gehören unter anderem: Berufsvorbereitung, Berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung bzw. Weiterbildung. Um eine berufliche Rehabilitation beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert. Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich. Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich.

    Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall), Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV), Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!