Übersicht Fortbildung
Unter der Rubrik Fortbildung sind sämtliche Kurse gesammelt, die auf Prüfungen für Aufstiegsqualifikationen vorbereiten: Fachwirt-, Meister- und Betriebswirtprüfungen.
Was ist eine Aufstiegsqualifikation?
Aufstiegsqualifikationen haben gemeinsam, dass am Ende der Fortbildung bei der zuständigen Kammer (zumeist ist das die IHK) eine Prüfung abgelegt wird. Der nach erfolgreicher Prüfung erworbene Abschluss ist staatlich anerkannt. Unsere Fortbildungen verstehen sich dabei nicht als grundlegende Vermittlung neuen Wissens, sondern als eine Art umfassende Aufbereitung vorhandenen Wissens als Vorbereitung auf die jeweilige Abschlussprüfung. Die Abschlüsse, auf deren Prüfung vorbereitet wird, sind vergleichbar mit einem Bachelor- (Meister, Fachwirt) oder Master-Abschluss (Betriebswirt) einer Hochschule oder Fachhochschule.
Wichtig ist: Für die Teilnahme an einer Aufstiegsqualifikation gibt es in der Regel klare Voraussetzungen, die von der zuständigen Kammer vorgegeben werden. Der Abschluss einer Aufstiegsqualifikation baut in der Regel auf einem Berufsabschluss und/oder entsprechender Berufserfahrung auf, die bei der Prüfungsanmeldung entsprechend nachgewiesen werden muss. Für Details stehen Ihnen unsere Kundenberaterinnen gerne zur Verfügung.
Sie suchen statt nach einer Aufstiegsqualifikation doch eher nach einer Weiterbildung?
Hier geht es zur Übersicht über unsere Weiterbildungen.
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Zu den Aufstiegs-QualifikationenSie sind an einer Fortbildung in Leipzig interessiert?
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Fördermöglichkeiten
Die Weiterbildung und Umschulung in Leipzig werden umfassend gefördert, wobei eine vollständige Übernahme der Kosten möglich ist. Je nach Zielgruppe (Arbeitsuchende, Beschäftigte, Unternehmen, Reha) stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, darunter Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit/Jobcenter), Prämien bei bestandenen Prüfungen, Weiterbildungsgeld sowie Zuschüsse zu Kurs- und Lohnkosten (z. B. nach dem Qualifizierungschancengesetz).
Im folgenden Überblick finden Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen, Fortbildungen und Umschulungen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung und Genehmigung der jeweiligen Förderung immer durch den zuständigen Kostenträger erfolgt.
Bei der Auswahl und Beantragung der passenden Förderung begleiten und beraten wir Sie.
- Für Arbeitsuchende
Bildungsgutschein
Zielgruppe: Arbeitslosengeld- (Agentur für Arbeit) und Bürgergeldbeziehende (Jobcenter)
Leistung: bis zu 100% Kostenübernahme für Umschulung und Weiterbildung
Begleitleistung: ALG/Bürgergeld und Fahrtkosten laufen weiter; ALG-Bezug verlängert sich während der Maßnahme
Ablauf: Beratung → Bildungsgutschein → Rückgabe an Kostenträger → Start
Weitere Details: Agentur für Arbeit
Umschulungsprämie (Weiterbildungsprämie)
Leistung: 1.000€ bei bestandener Zwischenprüfung, 1.500€ bei bestandener Abschlussprüfung
Voraussetzung: Abschlussbezogene Maßnahme (Umschulung/Weiterbildung mit Berufsabschluss)
Weitere Details: Agentur für Arbeit
Weiterbildungsgeld
Leistung: 150€ pro Monat, zusätzlich zum Regelbedarf
Voraussetzung: Abschlussbezogene Maßnahme (Umschulung/Weiterbildung mit Berufsabschluss)
Dauer: Auszahlung entsprechend der Maßnahmedauer (z.B. 24 Monate bei 24-monatiger Umschulung)
Weitere Details: Agentur für Arbeit
Weiterbildungsstipendium
Zielgruppe: Junge Fachkräfte nach besonders erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung (typisch: Alters-/Leistungsgrenzen)
Förderung: Fachliche Aufstiegsweiterbildungen (Techniker, Meister, Fachwirt) und fachübergreifende Kurse (EDV, Sprachen)
Umfang: Mehrjährige Förderung mit festem Budgetrahmen; mehrere Maßnahmen kombinierbar
Antrag: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des BMBF
Hinweis: Besonders geeignet für leistungsstarke Absolventinnen/Absolventen; ergänzend zu oder unabhängig von Bildungsgutscheinen
Weitere Details: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Förderung: Aktivierung, individuelles Coaching, fachliche Weiterbildung nach Bedarf, Vorbereitung Umschulung, Vermittlung spezieller Kenntnisse
Hinweis: Z&P ist als Träger für AVGS-Maßnahmen zugelassen
Weitere Details: Agentur für Arbeit
Zukunftsstarter
Zielgruppe: ab 25 Jahre ohne Schulabschluss bzw. mit Förderbedarf
Förderung: Maßnahmen in Richtung Berufsabschluss (Externenprüfung, Teilqualifikationen, Grundkompetenzen, Umschulungen)
Weitere Details: Agentur für Arbeit
- Für Berufstätige
Qualifizierungschancengesetz
Ziel: Zukunftsorientierte Weiterbildung zur Arbeitsplatzsicherung
Kurskosten-Zuschuss: ca. 15 - 100% (abhängig von Betriebsgröße und Personengruppe)
Lohnkosten-Zuschuss: ca. 25 - 75% (abhängig von Betriebsgröße)
Voraussetzungen: Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens 4 Jahre zurückliegen
Weitere Details: Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit
Bildungsgutschein
Zielgruppe: Beschäftigte, deren Arbeitsplatz gesichert/erhalten werden soll
Leistungen: Förderung bis zu 100 %, auch berufsbegleitend möglich
Antrag: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
Weitere Details: Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit
Aufstiegs-BAföG
Ziel: Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt, Techniker u. ä.)
Zielgruppe: Nicht-akademischer Bereich, Voll- oder Teilzeit
Antrag: Wohnsitz-Bundesland
Weitere Details: aufstiegs-bafoeg.de
- Für Unternehmen
Qualifizierungschancengesetz
Kurskosten-Zuschuss: ca. 15 – 100 %
Lohnkosten-Zuschuss: ca. 25 – 75 %
Hinweis: Vereinbarung mit Mitarbeitenden, Förderquote abhängig von Betriebsgröße/Personengruppe
Weitere Details: Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit
Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit
Leistungen: verlängerte Bildungsprämien, Transformationszuschüsse, Perspektivqualifizierungen, vereinfachte Bewilligungsverfahren
Zuschüsse: 67 % des ausgefallenen Nettoentgelts bei Beschäftigten mit Kind (für das Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht), bei allen anderen Beschäftigten sind es 60 %
Dauer: 24 Monate (bis Dezember 2025), 12 Monate (ab Januar 2026)
Weitere Details: Service der Agentur für Arbeit
Förderung für Rehabilitanden
Zuschüsse: Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse
Voraussetzung:Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert
Hinweis: Diagnose/Bedarf über Betriebsärzte, BG, BEM, AGS; Kostenträger je nach Fall (Berufsgenossenschaft, Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit/Jobcenter, private Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversciherung))
- Für Reha-Teilnehmer
Berufliche Rehabilitation
Inhalte: Berufsvorbereitung, Anpassung, Ausbildung, Fort-/Weiterbildung
Voraussetzungen: Erwerbsfähigkeit durch Krankheit/Behinderung gefährdet/gemindert, besondere Hilfen nötig
Kostenträger: BG (Unfall/Wegeunfall/Berufskrankheit), DRV, Agentur für Arbeit/Jobcenter, private Versicherungen (bei BU)