Übersicht Fortbildung

Unter der Rubrik Fortbildung sind sämtliche Kurse gesammelt, die auf Prüfungen für Aufstiegsqualifikationen vorbereiten: Fachwirt-, Meister- und Betriebswirtprüfungen.

Was ist eine Aufstiegsqualifikation?

Aufstiegsqualifikationen haben gemeinsam, dass am Ende der Fortbildung bei der zuständigen Kammer (zumeist ist das die IHK) eine Prüfung abgelegt wird. Der nach erfolgreicher Prüfung erworbene Abschluss ist staatlich anerkannt. Unsere Fortbildungen verstehen sich dabei nicht als grundlegende Vermittlung neuen Wissens, sondern als eine Art umfassende Aufbereitung vorhandenen Wissens als Vorbereitung auf die jeweilige Abschlussprüfung. Die Abschlüsse, auf deren Prüfung vorbereitet wird, sind vergleichbar mit einem Bachelor- (Meister, Fachwirt) oder Master-Abschluss (Betriebswirt) einer Hochschule oder Fachhochschule.

Wichtig ist: Für die Teilnahme an einer Aufstiegsqualifikation gibt es in der Regel klare Voraussetzungen, die von der zuständigen Kammer vorgegeben werden. Der Abschluss einer Aufstiegsqualifikation baut in der Regel auf einem Berufsabschluss und/oder entsprechender Berufserfahrung auf, die bei der Prüfungsanmeldung entsprechend nachgewiesen werden muss. Für Details stehen Ihnen unsere Kundenberaterinnen gerne zur Verfügung.

Sie suchen statt nach einer Aufstiegsqualifikation doch eher nach einer Weiterbildung?
Hier geht es zur Übersicht über unsere Weiterbildungen.

Sieben Teilnehmerinnen und Teilnehmer posieren und lächeln

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Zu den Aufstiegs-Qualifikationen

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Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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Fördermöglichkeiten

Die Weiterbildung und Umschulung in Leipzig werden umfassend gefördert, wobei eine vollständige Übernahme der Kosten möglich ist. Je nach Zielgruppe (Arbeitsuchende, Beschäftigte, Unternehmen, Reha) stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, darunter Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit/Jobcenter), Prämien bei bestandenen Prüfungen, Weiterbildungsgeld sowie Zuschüsse zu Kurs- und Lohnkosten (z. B. nach dem Qualifizierungschancengesetz).

Im folgenden Überblick finden Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen, Fortbildungen und Umschulungen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung und Genehmigung der jeweiligen Förderung immer durch den zuständigen Kostenträger erfolgt.

Bei der Auswahl und Beantragung der passenden Förderung begleiten und beraten wir Sie.

  • Für Arbeitsuchende

    Bildungsgutschein

    Zielgruppe: Arbeitslosengeld- (Agentur für Arbeit) und Bürgergeldbeziehende (Jobcenter)

    Leistung: bis zu 100% Kostenübernahme für Umschulung und Weiterbildung

    Begleitleistung: ALG/Bürgergeld und Fahrtkosten laufen weiter; ALG-Bezug verlängert sich während der Maßnahme

    Ablauf: Beratung → Bildungsgutschein → Rückgabe an Kostenträger → Start

    Weitere Details: Agentur für Arbeit

    Umschulungsprämie (Weiterbildungsprämie)

    Leistung: 1.000€ bei bestandener Zwischenprüfung, 1.500€ bei bestandener Abschlussprüfung

    Voraussetzung: Abschlussbezogene Maßnahme (Umschulung/Weiterbildung mit Berufsabschluss)

    Weitere Details: Agentur für Arbeit

    Weiterbildungsgeld

    Leistung: 150€ pro Monat, zusätzlich zum Regelbedarf

    Voraussetzung: Abschlussbezogene Maßnahme (Umschulung/Weiterbildung mit Berufsabschluss)

    Dauer: Auszahlung entsprechend der Maßnahmedauer (z.B. 24 Monate bei 24-monatiger Umschulung)

    Weitere Details: Agentur für Arbeit

    Weiterbildungsstipendium

    Zielgruppe: Junge Fachkräfte nach besonders erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung (typisch: Alters-/Leistungsgrenzen)

    Förderung: Fachliche Aufstiegsweiterbildungen (Techniker, Meister, Fachwirt) und fachübergreifende Kurse (EDV, Sprachen)

    Umfang: Mehrjährige Förderung mit festem Budgetrahmen; mehrere Maßnahmen kombinierbar

    Antrag: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des BMBF

    Hinweis: Besonders geeignet für leistungsstarke Absolventinnen/Absolventen; ergänzend zu oder unabhängig von Bildungsgutscheinen

    Weitere Details: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

    Förderung: Aktivierung, individuelles Coaching, fachliche Weiterbildung nach Bedarf, Vorbereitung Umschulung, Vermittlung spezieller Kenntnisse

    Hinweis: Z&P ist als Träger für AVGS-Maßnahmen zugelassen

    Weitere Details:  Agentur für Arbeit

    Zukunftsstarter

    Zielgruppe: ab 25 Jahre ohne Schulabschluss bzw. mit Förderbedarf

    Förderung: Maßnahmen in Richtung Berufsabschluss (Externenprüfung, Teilqualifikationen, Grundkompetenzen, Umschulungen)

    Weitere Details:  Agentur für Arbeit

     

    Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Förderung.

  • Für Berufstätige

    Qualifizierungschancengesetz

    Ziel: Zukunftsorientierte Weiterbildung zur Arbeitsplatzsicherung

    Kurskosten-Zuschuss: ca. 15 - 100% (abhängig von Betriebsgröße und Personengruppe)

    Lohnkosten-Zuschuss: ca. 25 - 75% (abhängig von Betriebsgröße)

    Voraussetzungen: Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens 4 Jahre zurückliegen

    Weitere Details: Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit

    Bildungsgutschein

    Zielgruppe: Beschäftigte, deren Arbeitsplatz gesichert/erhalten werden soll

    Leistungen: Förderung bis zu 100 %, auch berufsbegleitend möglich

    Antrag: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit

    Weitere Details: Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit

    Aufstiegs-BAföG

    Ziel: Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt, Techniker u. ä.)

    Zielgruppe: Nicht-akademischer Bereich, Voll- oder Teilzeit

    Antrag: Wohnsitz-Bundesland

    Weitere Details: aufstiegs-bafoeg.de 

     

    Förderung für Ihre berufliche Entwicklung besprechen.

  • Für Unternehmen

    Qualifizierungschancengesetz

    Kurskosten-Zuschuss: ca. 15 – 100 %

    Lohnkosten-Zuschuss: ca. 25 – 75 %

    Hinweis: Vereinbarung mit Mitarbeitenden, Förderquote abhängig von Betriebsgröße/Personengruppe

    Weitere Details: Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit

    Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit

    Leistungen: verlängerte Bildungsprämien, Transformationszuschüsse, Perspektivqualifizierungen, vereinfachte Bewilligungsverfahren

    Zuschüsse: 67 % des ausgefallenen Nettoentgelts bei Beschäftigten mit Kind (für das Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht), bei allen anderen Beschäftigten sind es 60 %

    Dauer: 24 Monate (bis Dezember 2025), 12 Monate (ab Januar 2026)

    Weitere Details: Service der Agentur für Arbeit

    Förderung für Rehabilitanden

    Zuschüsse: Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse

    Voraussetzung:Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert

    Hinweis: Diagnose/Bedarf über Betriebsärzte, BG, BEM, AGS; Kostenträger je nach Fall (Berufsgenossenschaft, Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit/Jobcenter, private Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversciherung))

     

    Förderstrategie für Ihr Unternehmen abstimmen.

  • Für Reha-Teilnehmer

    Berufliche Rehabilitation

    Inhalte: Berufsvorbereitung, Anpassung, Ausbildung, Fort-/Weiterbildung

    Voraussetzungen: Erwerbsfähigkeit durch Krankheit/Behinderung gefährdet/gemindert, besondere Hilfen nötig

    Kostenträger: BG (Unfall/Wegeunfall/Berufskrankheit), DRV, Agentur für Arbeit/Jobcenter, private Versicherungen (bei BU) 

     

    Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation besprechen.