Energieeffizienz-Experte/-Expertin - Basismodul Wohngebäude für Architekten und Ingenieure

Modul-Nr: U-3562-1

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Termine und Informationen:

Termine:

07.12.2026
07.12.2026
07.12.2026

4 Wochen in Vollzeit
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Beschreibung:

Angesichts des Trends zum Energiesparen und dementsprechender Regelungen – wie beispielsweise die Energieausweispflicht für Wohngebäude – ist die fachgerechte Energieberatung eine aktuelle berufliche Herausforderung. Energieeffizienz-Experten informieren im privaten Bereich über die aktuellen Möglichkeiten, den Energieverbrauch effizient zu senken. Eine solche Energiesparberatung ist bei Modernisierungen oder Sanierungen gefragt sowie auch bereits beim Neubau.

Im Mittelpunkt des jeweiligen Energiekonzepts stehen dabei die technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten von Heizung, Dämmung, Lüftung, Klima- und Sanitäranlagen. Klimaschutz und Energieeffizienz tragen dazu bei, dass der Bedarf nach fachgerechter Energieberatung bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen mehr und mehr steigt. 

Dieses Basismodul ist ein Baustein auf dem Weg zur Erlangung der Zusatzqualifikation für eine Tätigkeit als Energieberater. Diese ist laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der nötigen Grundqualifikation, die Sie schon mitbringen, förderfähig. Desweiteren besteht die Chance, sich als Energieeffizienz-Experte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude listen zu lassen sowie Energieausweise gemäß §88 GEG ausstellen zu dürfen.

Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte
    • Grundlagen energiesparenden Bauens
    • Gesetzliche Grundlagen
    • Energetische Grundlagen
    • Luftdichtheit und Lüftung
    • Außen?, Innen? und Dachdämmung
    • Schwachstelle Gebäudehülle
    • Sommerlicher Wärmeschutz
    • Instrumente zur Qualitätssicherung
    • Überblick Heizungstechnik
    • Schwachstellen Heizungs- und Warmwasseranlagen
    • Regenerative Energie?Systeme
    • Lüftungskonzept
    • Bundesförderung KFW?/ BAFA
    • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Zielgruppe
    Energieeffizienz-Experte – Basismodul Wohngebäude richtet sich an Architekt:innen und Ingenieur:innen technischer oder naturwissenschaftlicher Fachgebiete nach §88 Absatz 1 Nr. 2 GEG.

    Architekt:innen
    Bauingenieur:innen
    Gebäudetechnik?Ingenieur:innen
  • Zugangsvoraussetzungen
    Zugelassen sind Personen, die eine berufliche Qualifikation im Sinne des §88 Absatz 1 Nr. 2 GEG erfüllen. Personen, die eine berufliche Qualifikation im Sinne des §88 Absatz 1 Nr. 3 oder 4 GEG erfüllen, müssen das Kursmodul Energieeffizienz-Experte - Basismodul Wohngebäude für andere Berufsgruppen besuchen.
    Erforderlich sind ein sicherer Umgang mit dem Computer sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1. Berufserfahrung und -praxis bzw. betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung.
  • Perspektiven

    Der Bedarf an fachgerechter, geförderter Energieberatung wächst – auch vor dem Hintergrund spezieller Gesetzgebungen und der Energieausweispflicht für Wohngebäude. Energieeffizienz-Experten sind für die umfassende energetische Analyse von Gebäuden zuständig. Sie beraten ganzheitlich in Bezug auf eine energieeffiziente Gebäudesanierung und stellen als Energieberater Energieausweise aus. Diese umfassende Energieberatung hat einen hohen Standard und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

    Energieeffizienz-Experten sind vor allem in Energieberatungsunternehmen, bei Ingenieur- und Architekturbüros oder auch in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt.
    Dieses Basismodul bietet in Kombination mit der Weiterbildung 'Energieeffizienz-Experte/-in - Vertiefungsmodul Wohngebäude' die Möglichkeit, eine Tätigkeit als Energieberater auszuführen. Dazu gehört auch die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen, wenn Sie die berufliche Qualifikation im Sinne des §88 Absatz 1 Nr. 2 GEG erfüllen.

  • Fördermöglichkeiten
    Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr, Rehabilitationsförderung, Deutsche Rentenversicherung Bund

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