Termine und Informationen:
| Termine: | 19.10.2026 Mo Di Mi Do Fr Sa So |
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| Beschreibung: | Wie fast alle Branchen hat sich auch das Gesundheitswesen in den letzten Jahren durch die Digitalisierung verändert. Von computergestützten Erfassungssystemen bis zur elektronischen Patientenakte und der Chipkarte der Krankenkassen: Die verschiedenen zum Einsatz kommenden Technologien fordern das Personal heraus, sich mit der Funktionsweise, den Zusammenhängen der verschiedenen Systeme, vor allem aber auch mit der Datensicherheit zu befassen. Wer mit Patientendaten umgeht, ist verpflichtet, die hierfür geltenden Richtlinien und Gesetze zu beachten. Mitarbeiter im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen müssen um die Schweige- und Auskunftspflicht wissen, betreiben technischen und organisatorischen Datenschutz und kennen die grundlegenden Vorschriften hinsichtlich der Datenweitergabe. Bei der Handhabung von Gesundheitsinformationssystemen, zum Beispiel der elektronischen Patientenakte, sind Regeln einzuhalten. In dieser Weiterbildung werden Sie mit der Thematik vertraut gemacht, sodass Sie für Ihren Berufsalltag gerüstet sind und mit Ihrem Fachwissen bei Arbeitgebern punkten. |
| Unterrichtsform: | E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer |
| Unterrichtszeiten: | 08:00 – 16:00 Uhr |
| Abschluss: | Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung |
| Ort: | Z&P Schulung GmbH |
- Inhalte
- Patientendaten und Schweigepflicht
- Technischer und organisatorischer Datenschutz
- Datenschutz in medizinischen und sozialen Einrichtungen
- Datenweitergabe, Diskretion, Dokumentation und Auskunft
- Gesundheitsinformationssysteme (GIS)
- Grundlagen, Vertraulichkeit, Datensicherheit und Eingabekontrolle in GIS
- ZielgruppeAngesprochen sind Menschen mit allen Berufen und Qualifikationen, die im Gesundheitswesen tätig sind.
- Zugangsvoraussetzungen
Teilnehmer des Kurses müssen grundlegende PC-Kenntnisse mit Windows und Microsoft Office mitbringen. Deutschkenntnisse (B2) sind außerdem erforderlich.
- PerspektivenJeder, der im Gesundheits- oder Sozialwesen arbeiten will und mit Patientendaten in Berührung kommt, muss von seinem Arbeitgeber als sorgfältig und vertrauenswürdig eingeschätzt werden. Durch den Nachweis dieser Schulung können Sie diese Einschätzung fördern, sich als Ansprechpartner im Unternehmen einbringen damit einen Bewerbungsvorteil verschaffen.
- FördermöglichkeitenBildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr, Rehabilitationsförderung, Deutsche Rentenversicherung Bund