Lohn- und Gehaltsabrechnung - Einführung in LEXWARE

Modul-Nr: K-2479-2

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Termine und Informationen:

2 Wochen in Vollzeit

Beschreibung: Heutzutage setzen Unternehmen Lohnbuchhaltungssoftware ein, die vom Hersteller immer auf dem neuesten Stand gehalten wird und die die komplexen Berechnungen ebenso automatisiert ausführt, wie sie die Übergabe der Lohn- und Gehaltsdaten an die entsprechenden Schnittstellen auf Knopfdruck meistert.

LEXWARE Financial-Office-Pro ist eine weit verbreitete Software in kleineren Unternehmen. Mit ihr lässt sich die EDV-gestützte Lohnbuchführung und Lohnabrechnung abbilden und hervorragend lernen.
Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
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Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte
    Einführung, Aufbau und Bestandteile der Software
    Einrichten der Arbeitsumgebung, Drucker, Datensicherung
    Anlegen von Mandanten, Stammdaten, Krankenkassen und Banken Einpflegen von Lohn- und Gehaltsstammdaten
    Anlagen von Stammdaten der Mitarbeiter
    Weitere Voreinstellungen
    Praktische Durchführung von Abrechnungen und Korrekturen
    Erstellen von Auswertungen und Meldungen
  • Zielgruppe
    Die Einführung richtet sich an Mitarbeiter im Rechnungswesen oder der Personalverwaltung und Personalführung sowie an Selbstständige.
  • Zugangsvoraussetzungen
    Vorausgesetzt werden personalwirtschaftliche Grundlagen und Grundkenntnisse in Finanzbuchhaltung, wie sie einer gängigen aktuellen kaufmännischen Ausbildung entsprechen, sowie gute Grundlagen in Lohntheorie und Sozialversicherungsrecht.


    Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.
  • Perspektiven
    Kenntnisse in den Grundlagen der Personalabrechnung werden sowohl in der Buchhaltung des Unternehmens als auch in der Personalabteilung gebraucht. Sei dienen als Basis für weitere, aufbauende Kurse ebenso wie als ergänzendes Wissen. Ihr Nachweis ist häufig Einstellungsbedingung oder einstellungsfördernd.

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