Termine und Informationen:
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Beschreibung: |
Berufssprachkurse (BSK) sind Kursangebote für die Integration in den Arbeitsmarkt. BSK bereiten Migrantinnen und und Migranten sowie Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Berufssprachkurse vermitteln arbeitsuchenden und beschäftigten Migrantinnen und Migranten ebenso wie Geflüchteten berufsbezogene Deutschkenntnisse. Berufssprachkurse bieten Zugewanderten, EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Deutschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt, in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen zu verbessern. Um den Kurs Job-BSK besuchen zu können, müssen Sie eine Arbeit haben oder kurz davor sein, eine Arbeit aufzunehmen. Zudem sollten Sie Vorkenntnisse in Deutsch haben (mindestens Sprachlevel A2). Ziel des Job-BSK ist es, dass Arbeitsaufträge gut verstanden und ausgeführt werden, die Kommunikation im Team funktioniert und Gespräche mit Kunden verbessert werden. |
Unterrichtsform: |
Vor-Ort-Teilzeit |
Unterrichtszeiten: | 4 UE pro Woche |
Ort: |
Z&P Schulung GmbH |
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Inhalte
Der Kurs hat eine fachspezifische Ausrichtung. Es wird also vor allem Deutsch für den Bereich Gewerbe und Technik vermittelt. Der Unterricht ist beschäftigungsvorbereitend sowie für bereits Beschäftigte im Bereich Gewerbe und Technik ausgerichtet. Der Kurs umfasst 100 Unterrichtseinheiten. Die Teilnehmer bekommen nach Abschluss des Kurses eine Teilnahmebescheinigung.
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Zielgruppe
Menschen mit Migrationshintergrund (Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund), die ihr Sprachniveau verbessern wollen/müssen, um den Arbeitsalltag zu meistern.
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Zugangsvoraussetzungen
Mögliche Zugangsvoraussetzungen sind:
- Migrationshintergrund und ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
- Deutsch-Kenntnisse auf Niveau A2
- in Arbeit oder kurz vor der Arbeitsaufnahme
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Perspektiven
Nach dem Kurs sind die Teilnehmer sprachlich besser für den Arbeitsmarkt qualifiziert, insbesondere im angebotenen Bereich.
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Fördermöglichkeiten
Nicht-Erwerbstätige nehmen kostenfrei an den Berufssprachkursen teil. Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro müssen eine Gebühr entrichten (2,56 Euro pro Unterrichtseinheit). Erstattung Fahrtkosten