Integration & Coaching
In diesem Bereich geht es ums Thema Integration in Deutschland, aber auch um Integration in den Arbeitsmarkt.
Alle Integrationskurse
Für Migranten, die berufliches Fachwissen mitbringen, ist das Erlernen der deutschen Sprache ein sehr wichtiges Kriterium - für dieses Thema gibt es bei uns zwei Themenfelder: Liegen keine oder wenig Sprachkenntnisse vor, sollte ein Allgemeiner Integrationskurs absolviert werden, den wir nach den Vorgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchführen. Liegen schon gute Deutschkenntnisse vor, die - insbesondere auf beruflichem Gebiet - weiter ausgebaut werden sollen, sind die Angebote aus dem Bereich Deutsch als Fremdsprache richtig.
Waren Arbeitsuchende längere Zeit ohne Arbeit, ist eine Integration in den Arbeitsmarkt mitunter sehr schwer. Im Rahmen von einem (mehrmonatigen) Einzelcoaching wird mit diesen Teilnehmern intensiv und zielgerichtet daran gearbeitet, diese Vermittlungshemmnisse zu beseitigen, um danach eine berufliche Karriere starten oder wieder aufnehmen zu können.
Mitunter ist vor einer Umschulung oder Weiterbildung zunächst die Vermittlung von Grundkompetenzen wichtig. Unterrichtet werden hier - je nach individuellem Bedarf und Bedürfnissen - grundlegende Deutschkenntnisse, einfache Mathematik, grundlegende kaufmännische Kenntnisse und einfache PC-Kenntnisse.
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Fördermöglichkeiten
Professionelle Weiterbildung sichert Ihren nachhaltigen Berufserfolg. Dieser ist auch gesamtgesellschaftlich wichtig. Bund und Länder fördern deshalb mit zahlreichen Fördermöglichkeiten Ihre individuelle berufliche Weiterbildung. Es werden die anfallenden Kosten für Weiterbildungen, Fortbildungen und Umschulungen ganz oder teilweise übernommen.
Für eine Umschulung oder Weiterbildung bekommen Sie beispielsweise einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit diesem Bildungsgutschein werden 100% der Kosten übernommen. Aber auch Arbeitgeber haben zahlreiche Fördermöglichkeiten, um Firmenschulungen zu finanzieren.
Im Folgenden einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten. Natürlich beraten wir Sie hierzu gerne!
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Für Arbeitsuchende
Bildungsgutschein
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie in Leipzig von der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld-Bezieher) oder vom Jobcenter (Bürgergeld-Bezieher). Auf diesem Bildungsgutschein sind neben einigen persönlichen Daten die Höhe der Förderung (meistens 100%), die Höchstdauer der Bildungsmaßnahme und die angestrebten Bildungs-Inhalte vermerkt. Der Bildungsgutschein gilt also bspw. für Umschulungen und Weiterbildungen. Wir füllen den Bildungsgutschein mit den notwendigen Daten aus, unterschreiben und stempeln ihn. Danach bringen Sie den ausgefüllten Bildungsgutschein zurück zum Kostenträger. Ihrer Umschulung, Fort- oder Weiterbildung steht dann nichts mehr im Weg. Wichtig ist, dass während der Umschulung oder Weiterbildung die normalen Bezüge (also Arbeitslosengeld oder Bürgergeld) weiter gezahlt werden. Inklusive der für die Umschulung oder Weiterbildung benötigten Fahrtkosten. Der Bezug von Arbeitslosengeld verlängert sich durch die Belegung einer Bildungsmaßnahme. Sie können also während der Umschulung oder Weiterbildung nicht in den Bürgergeld-Bezug rutschen. Finden Sie weitere Infos zum Bildungsgutschein in Leipzig auf der Homepage der Agentur für Arbeit.
Umschulungsprämie (Weiterbildungsprämie)
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Leipzig satte Erfolgsprämien für das Bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung. Nach dem neuen Weiterbildungsstärkungsgesetz erhalten Sie als Teilnehmer/-in einer Weiterbildung oder Umschulung mit Berufsabschluss 1.000 Euro für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung. Sogar 1.500 Euro gibt es bei Bestehen Ihrer Abschlussprüfung. Finden Sie weitere Infos zur Umschulungsprämie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.
Weiterbildungsgeld
Das Weiterbildungsgeld erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld dann, wenn sie eine "abschlussbezogene Weiterbildung" absolvieren - also eine Weiterbildung, die am Ende zu einem (staatlich anerkannten) Berufsabschluss oder einer Höherqualifizierung führt. Das gilt beispielsweise für Umschulungen oder Aufstiegsqualifikationen. Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat und wird als Prämie bezahlt, also zusätzlich zu den sonstigen Leistungen. Die Dauer der Auszahlung richtet sich nach der Dauer der Bildungsmaßnahme - absolvieren Sie also eine 24-monatige Umschulung, erhalten Sie 24 Monate lang das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Finden Sie weitere Infos zum Weiterbildungsgeld auf der Homepage der Agentur für Arbeit.
Bürgergeldbonus
Einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro pro Monat erhalten diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die einen Kurs besuchen, der langfristig ihre Jobchancen verbessert. Dieses Weiterbildung muss nicht abschlussbezogen sein, sodass praktisch fast jede Weiterbildung infrage kommt. Wichtig ist jedoch, dass der Kurs mindestens acht Wochen dauern muss. Auch hier werden die 75 Euro pro Monat als Prämie, also anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf, ausgezahlt. Finden Sie weitere Infos zum Bürgergeldbonus auf der Homepage der Agentur für Arbeit.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Es fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zum Techniker, zum Handwerksmeister oder zum Fachwirt. Aber auch fachübergreifende Weiterbildungen wie EDV- oder Sprachkurse können gefördert werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommen Sie in Leipzig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Der AVGS gilt für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch §45 SGB III“. Zu diesen Maßnahmen zählen fachliche Weiterbildung je nach Bedarf und vor allem individuelle Coachings, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder die Vermittlung spezieller Kenntnisse. Wir sind an unserem Standort in Leipzig als Träger für Maßnahmen nach AVGS zugelassen. Finden Sie weitere Infos zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) auf der Homepage der Agentur für Arbeit.
Zukunftsstarter
Das Programm Zukunftsstarter unterstützt junge Erwachsene auf individuelle Weise, Qualifikationen und einen Abschluss zu erwerben. Gefördert werden Maßnahmen und Weiterbildungen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das sind bspw. Kurse zur Vorbereitung auf die sogenannte „Externenprüfung“, Maßnahmen zum Erwerb von Teilqualifikationen oder Grundkompetenzen und Umschulungen. Finden Sie weitere Infos zum Programm Zukunftsstarter auf der Homepage der Agentur für Arbeit.
Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!
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Für Berufstätige
Qualifizierungschancengesetz
Gefördert werden Beschäftigte, die in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten. So sichern Sie Ihren Arbeitsplatz und können neue Aufgaben übernehmen. Gefördert werden zum einen die Kosten berufsbegleitender Weiterbildungen. Zum anderen die Lohnkosten während der Weiterbildung. So können Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen. Währenddessen wird Ihr Arbeitgeber finanziell entlastet. Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Unabhängig davon kann der Zuschuss bei älteren und schwerbehinderten Menschen bis zu 100 % betragen. Die Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25 % bis 75 % je nach Betriebsgröße bezuschusst. Wichtiges Kriterium für die Förderung: Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen. Informationen zu Ihren konkreten individuellen Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit.
Bildungsprämie
Die Weiterbildungsförderung durch die Bildungsprämie wurde leider zum 31.12.2021 eingestellt. Gültige Gutscheine können bis Ende der Gültigkeit noch eingelöst werden - auch bei uns.
Bildungsgutschein
Nicht nur Arbeitssuchende, sondern auch Berufstätige können einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit erhalten. Vor allem, wenn es um den Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes geht. Daher können auch berufsbegleitende Weiterbildungen gefördert werden. Eine Förderung bis 100% ist dabei möglich. In der Regel stellt der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit einen solchen Bildungsgutschein aus.
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen im nicht-akademischen Bereich. Das sind beispielsweise Meisterkurse, Fachwirt- und Technikerfortbildungen oder andere vorbereitende Lehrgänge mit einem vergleichbaren Abschluss. Gefördert werden können alle diejenigen, die sich mit einem Lehrgang oder direkt an der Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Den Antrag auf Förderung stellen Sie im Bundesland, an dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Eine Übersicht zur Antragstellung in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!
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Für Unternehmen
Qualifizierungschancengesetz
Gefördert werden Beschäftigte, die in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten. Gefördert werden nicht nur die Kosten berufsbegleitender Weiterbildungen. Gefördert werden auch die Lohnkosten während der Weiterbildung. So können Arbeitnehmer ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen. Währenddessen wird der Arbeitgeber finanziell entlastet. Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Unabhängig davon kann der Zuschuss bei älteren und schwerbehinderten Menschen bis zu 100 % betragen. Die Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25 % bis 75 % (je nach Betriebsgröße) bezuschusst. Wichtiges Kriterium für die Förderung: Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen. Informationen zu Ihren konkreten individuellen Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit.
Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit
In Zeiten der Kurzarbeit profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von verlängerten Bildungsprämien, Transformationszuschüssen und Perspektivqualifizierungen sowie vereinfachten Bewilligungsverfahren. Als Arbeitgeber dürfen Sie sich zusätzlich über Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung freuen. Außerdem besteht eine Erstattungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 100 % (ab Juli 2021). Mehr Informationen dazu erhalten sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Förderung für Rehabilitanden
Als Arbeitgeber können Sie Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse für in Ihrem Unternehmen tätige Rehabilitanden erhalten. Dafür müssen Sie über Betriebsärzte, Berufsgenossenschaften, das betriebliche Eingliederungsmanagement oder den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit auf den möglichen Reha-Bedarf bei Arbeitnehmern hinweisen. Um eine berufliche Rehabilitation beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert. Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich. Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich. Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall), Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV), Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!
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Für Reha-Teilnehmer
Berufliche Rehabilitation
Eine berufliche Rehabilitation umfasst die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Dazu gehören unter anderem: Berufsvorbereitung, Berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung bzw. Weiterbildung. Um eine berufliche Rehabilitation beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert. Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich. Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich.
Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall), Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV), Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!