Umweltrecht, Aufbaukurs

Modul-Nr: U-2039-3

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Termine und Informationen:

2 Wochen in Vollzeit

Beschreibung: Das deutsche Umweltrecht ist detailliert und vielschichtig. Es umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht). Kenntnisse im Bereich Umweltrecht sind daher heute an fast jedem produktionsbezogenen Arbeitsplatz Standard. Sie gelten in vielen Abteilungen als Voraussetzung und sind unerlässlich, um einen Betrieb gesetzeskonform zu führen. Andernfalls drohen hohe Haftungsrisiken und Wettbewerbsnachteile. Letztendlich bietet das Umweltrecht auch Chancen zur effizienteren Betriebsführung.
Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte
    Bedeutung des Verfassungsrechts im Umweltrecht
    Rechtsschutz im Umweltrecht
    Immissionsschutzrecht
    Gewässerschutzrecht
    Kreislaufwirtschafts-/Abfallrecht
    Stoffrecht
    Bodenschutzrecht
    Klimaschutzrecht
    Naturschutzrecht
    Umweltstrafrecht
    Dokumentation/Compliance
  • Zielgruppe
    Die Weiterbildung richtet sich vornehmlich an Personen, die in Unternehmen Aufgaben im Bereich Umweltschutz wahrnehmen.
  • Zugangsvoraussetzungen
    Eine Ausbildung oder ein Studium im kaufmännischen oder technischen Bereich vorausgesetzt. Weiterhin ist die vorhergehende Teilnahme am Kurs Umweltrecht, Basics nötig.


    Allen Interesierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung Ihrer individuellen Teilnahmevorausetzungen zur Verfügung.
  • Perspektiven
    Im Rahmen der Weiterbildung Umweltrecht, Aufbaukurs werden die im Grundlagenkurs vermittelten Kenntnisse vertieft. Sie erwerben damit umfangreiches und fundiertes Wissen im Umweltrecht, das sie befähigt, in Firmen, Behörden, Verbänden oder NGOs alltägliche Praxisfragen des Umweltrechts und der Umweltpolitik zu bearbeiten, sei es hauptberuflich oder zusätzlich zum eigentlichen Aufgabengebiet.

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