Recht in der Personalarbeit I, Lohntheorie und Sozialversicherungsrecht

Modul-Nr: M-2481-2

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Termine und Informationen:

2 Wochen in Vollzeit

Beschreibung: Lohnbuchhaltung bezieht viele Parteien mit ein: Von jeder einzelnen Lohn- und Gehaltsabrechnung betroffen sind die jeweiligen Mitarbeiter selbst, deren Abteilung, die Buchführung des Unternehmens wie auch Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger. Nicht umsonst sind mit der verantwortungsvollen Aufgabe neben internen Mitarbeitern auch Lohnbüros oder Steuerberaterkanzleien betraut und arbeiten Hand in Hand. Dabei gilt es auch, veränderte Steuer- und Sozialversicherungssätze und neue Gesetzeslagen zu beobachten, um immer up to date zu sein.

Im zweiwöchigen Grundlagenteil mit eigenem Abschlusstest lernen Sie die wichtigsten Gesetze zu Arbeitsrecht, Lohn und Gehalt sowie sozialversicherungsrechtliche Grundlagen kennen und anwenden.
Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte
    Theorie der Personalabrechnung
    Lohngrundlagen, Steuern und Steuerabzugsbeträge
    Sozialversicherung
    Andere Leistungen und Bezüge
    Geringfügige Beschäftigung
    Gesetzliche Vorgaben
    Besondere Situationen
    Meldepflichten an Sozialversicherungen und Finanzinstitutionen
    Bescheinigungen
  • Zielgruppe
    Der Kurs richtet sich an Mitarbeiter im Rechnungswesen oder der Personalverwaltung und Personalführung sowie an Selbstständige.
  • Zugangsvoraussetzungen
    Vorausgesetzt werden gute Deutsch- und PC-Kenntnisse sowie Grundkenntnisse der Personalwirtschaft.


    Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.
  • Perspektiven
    Kenntnisse in den Grundlagen der Personalabrechnung werden sowohl in der Buchhaltung des Unternehmens als auch in der Personalabteilung gebraucht. Sie dienen als Basis für weitere, aufbauende Kurse ebenso wie als ergänzendes Wissen. Die hier nachgewiesenen Kenntnisse sind häufig Einstellungsbedingung oder einstellungsfördernd.

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