Pflegeberater:in nach §7a SGB XI mit Praktikum nach §5 GKV-Spitzenverband

Modul-Nr: Z-P-2656-2

Termine und Informationen:

Termine:

12.10.2026
12.10.2026
11.01.2027

14 Wochen in Vollzeit inkl. 2 Wochen Praktikum und 1 Tag Reflexion
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Mo Di Mi Do Fr Sa So

Beschreibung: Wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird, werden Angehörige häufig von einem auf den anderen Tag damit konfrontiert. Plötzlich ergeben sich rund um das Thema Pflege viele offene Fragen, die dringend geklärt werden wollen. Als Pflegeberater oder Pflegeberaterin können Sie diese Aufgabe übernehmen und den Angehörigen, Pflegenden und auch den Pflegebedürftigen selbst zur Seite stehen.

Diese Fortbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse dafür. Sie wurde nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB X aufgebaut.

Die Fortbildung umfasst die Einzelmodule 'Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften', 'Case Management', 'Recht' sowie 'Organisation und Kommunikation'.
Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte
    • Pflegefachwissen
    • Pflegerelevante Kenntnisse der Medizin
    • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
    • Case Management+
    • Grundlagen des Sozialrechts
    • Allgemeines Sozialrecht
    • Besondere pflegerelevante Rechtsfelder
    • Kommunikation
    • 9 Tage (72 Std.) Pflegepraktikum (§ 5 Empfehlung des GKV Spitzenverbandes)
    • Praktikumsreflexion (9 UE)
  • Zielgruppe
    Diese Weiterbildung ermöglicht Interessierten den Abschluss als Pflegeberater, die nicht aus einem Pflegeberuf oder der Hospizarbeit kommen, sondern aus anderen in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes genannten Berufen (§5).
  • Zugangsvoraussetzungen

    Die komplexe Tätigkeit der Pflegeberatung benötigt entsprechend qualifiziertes Personal. Normalerweise ist daher ist eine Ausbildung zur Pflegefachkraft, zum Sozialversicherungsfachangestellten oder zum Sozialpädagogen Voraussetzung. In der Kombination mit dem zweiwöchigen Praktikum ist die Weiterbildung allerdings auch für Interessierte aus weiteren, in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes genannten Berufen (§5) möglich, die nicht aus einem Pflegeberuf oder der Hospizarbeit kommen. Mit dieser Weiterbildung inkl. Praktikum erfüllen Sie die Voraussetzung.

    Wichtiger Hinweis für Praktika: Ab dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.

  • Perspektiven
    Um der Verpflichtung einer umfassenden und unabhängigen Beratung nach § 7a SGB XI nachzukommen, besteht ein hoher Bedarf an qualifiziertem Personal. Entsprechend ausgebildete Personen haben daher große Chancen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.

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