Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Bedeutung von Hörverlust und Umgang mit Betroffenen

Modul-Nr: P-914-H-1

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Termine und Informationen:

2 Tage in Vollzeit

Beschreibung: Blindheit trennt von den Dingen, Taubheit von den Menschen' (Helen Keller) – Hörgeschädigte sind schnell isoliert.
Dieser 18 Lerneinheiten dauernde Kurs beschäftigt sich intensiv mit der Kommunikation mit Hörgeschädigten und ist gezielt auf die Tätigkeit von Betreuungskräften ausgerichtet, um ihren Umgang mit Betroffenen sowie deren Alltag zu erleichtern. Das Thema wird umrahmt von einem Erfahrungsaustausch und Überblick über die Neuerungen im Berufsfeld sowie einer abschließenden Reflexion, sodass Sie mit neuen Eindrücken in den Arbeitsalltag zurückkehren.
Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte
    Die sieben Funktionen des Gehörs
    Das Hören als Hörgeschädigter: Verschiedene Eindrücke zusammenfügen, verarbeiten und verstehen
    Bedeutung von Hörverlust für die Betroffenen im Alltag: Soziale Ausgrenzung, akustische Barrieren, verminderte Selbstständigkeit etc.
    Kommunikationsregeln und Umgang mit Betroffenen: Allgemein, in Gruppen, außer Haus u.a. mit Bezug auf Sicherheitsaspekte, Tabus
    Gestaltungsmöglichkeiten des Umfelds von Betroffenen
  • Zielgruppe
    Der Kurs richtet sich an Personen mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53c SGB XI), examinierte Altenpfleger/-innen und examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Auch Interessenten aus dem medizinischen- oder pflegerischen Bereich können an diesem Modul teilnehmen.
  • Zugangsvoraussetzungen
    Es ist möglichst der Nachweis als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53c SGB XI oder an der Teilnahme des jährlichen Pflichtkurses (16 Lerneinheiten) zu erbringen.
  • Perspektiven
    Nach den Richtlinien des § 53c SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß.
    Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden. Ebenso in Frage kommt aber auch die Betreuung von Menschen, bei denen körperliche Beeinträchtigungen vorliegen und die somit im Alltag einschränkt sind.

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