Grundqualifizierung zum Verwaltungshelfer mit Hauptschulabschluss

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Termine und Informationen:

Termine:

05.08.2024 - 04.08.2024 Startgarantie!
12 Monate

Beschreibung:

Der Hauptschulabschluss ist heute zumeist die Mindestvoraussetzung für einen Ausbildungsplatz – ob im kaufmännischen, handwerklichen oder technischen Bereich. Auch als Sprungbrett für eine weiterführende Schulausbildung ist der Hauptschulabschluss notwendig. Bei Z&P Schulung hast Du die Möglichkeit, Deinen Hauptschulabschluss nachzuholen sowie in verschiedene Berufsfelder hineinzuschnuppern und erste Einblicke in Deinen zukünftigen Wunschberuf zu erhalten.

Vielleicht hat Dir die Schule keine Freude bereitet? Oder Deine Schulzeit liegt schon lange zurück? Keine Angst, bei Z&P Schulung gibt es keine trockene Paukerei. Wir haben viel Erfahrung und lassen Dich beim Lernen nicht allein: Erfahrene Fachlehrer sind vom ersten Tag an für Dich da, um das Lernen leicht zu machen. Der Stoff wird anschaulich, praktisch und abwechslungsreich vermittelt. So wird das Lernen zu einer Entdeckungsreise.

Unterrichtsform:

Vor-Ort-Vollzeit

Unterrichtszeiten: 08:00 - 15:00 Uhr
Abschluss:

Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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Infoblatt downloaden

  • Inhalte
    • Berufsorientierung für Verwaltungs- und kaufmännische Berufe
    • Kenntnisvermittlung 9. Klasse nach der Stundentafel für die Sächsische Mittelschule
    • Grundwissen zur Tätigkeit als Verwaltungshelfer
  • Zielgruppe

    Die Maßnahme ist geeignet für förderungsbedürftige Arbeitsuchende ohne Hauptschulabschluss und mit Anspruch auf Förderung nach SGB II bzw. SGB III. Entsprechend der Sächsischen Schulordnung wird zur Prüfung zugelassen, wer

    • kein Schüler einer öffentlichen allgemeinbildenden Schule oder Ersatzschule ist
    • das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • noch keinen Schulabschluss erworben hat
    • den Nachweis erbringt, dass er sich zur Vorbereitung der Prüfung über einen angemessenen Zeitraum mit dem Lehrstoff der 9. Klasse beschäftigt hat. Der Nachweis ist erbracht, wenn der Antragsteller eine entsprechende Bescheinigung einer Bildungseinrichtung oder eines Lehrers vorlegt.
  • Zugangsvoraussetzungen

    Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.

  • Perspektiven

    Ziel der Maßnahme ist es, durch die berufliche Grundqualifikation und den erfolgreich abgelegten Hauptschulabschluss die Grundlage dafür zu legen, dass eine Berufsausbildung aufgenommen werden kann.

  • Fördermöglichkeiten
    • Agentur für Arbeit
    • Jobcenter
    • IFlas
    • Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU)
    • Rententräger
    • Bildungsscheck,
    • Bildungsprämie ESF
    • BFD

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