Termine und Informationen:
22 Wochen in Vollzeit |
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Beschreibung: |
Als geprüfter technischer Fachwirt / geprüfte technische Fachwirtin nach HWK bzw. IHK geben Sie Ihrer Karriere neuen Schwung. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber nicht studieren möchten, ist die Weiterbildung bzw. Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt in Vollzeit für Sie genau das Richtige! |
Unterrichtsform: |
E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer |
Unterrichtszeiten: | 08:00 – 16:00 Uhr |
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Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung |
Ort: |
Z&P Schulung GmbH |
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Inhalte
Vorbereitung auf den Prüfungsteil 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' umfasst die Qualifikationsbereiche:
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
Rechnungswesen
Recht und Steuern
Unternehmensführung
Vorbereitung auf den Prüfungsteil 'Technische Qualifikationen' umfasst die Qualifikationsbereiche:
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
Fertigungs- und Betriebstechnik
Vorbereitung auf den Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen' umfasst die Handlungsbereiche:
Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
Führung und Zusammenarbeit -
Zielgruppe
Die Weiterbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt richtet sich insbesondere an Personen aus dem kaufmännischen Bereich mit einem grundlegenden technischen Verständnis. Auch Personen aus dem technisch-gewerblichen Bereich mit einschlägiger Berufserfahrung, die auf der Suche nach weiteren Aufstiegsmöglichkeiten sind, werden hier angesprochen. Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK bzw. HWK.
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Zugangsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Weiterbildung Technischer Fachwirt (HWK / IHK) erscheinen im ersten Augenblick recht hoch, sind jedoch in Wirklichkeit einfach zu erreichen.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der Handwerkskammer (HWK) bzw. der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Voraussetzungen sind wie folgt::
Voraussetzung für die Prüfung im Bereich Wirtschaftsbezogene Qualifikationen oder Technische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgenden Kriterien nachweisen kann
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Voraussetzung für die Prüfung im Bereich Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' und 'Technische Qualifikationen', der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben. Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. -
Perspektiven
Durch die Weiterbildung zum Technischen Fachwirt erweitern Sie Ihr Wissen im technischen wie auch im kaufmännischen Bereich. So empfehlen sich mit dieser Vollzeit-Fortbildung für Führungsaufgaben in Ihrem Unternehmen. Es eröffnen sich Ihnen gut bezahlte Karrierechancen in den verschiedensten Wirtschaftszweigen der Industrie und des Handwerks. Als Technischer Fachwirt sind Sie ein wertvoller Mitarbeiter, dessen interdisziplinäres Wissen in verschiedensten Unternehmensbereichen und Branchen gefragt ist.
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Fördermöglichkeiten
Aufstiegsqualifizierungen werden in Ausnahmefällen und nach Ermessen des zuständigen Arbeitsvermittlers über einen Bildungsgutschein gefördert.