Geprüfter Personalfachkaufmann - Geprüfte Personalfachkauffrau (IHK)

Modul-Nr: K-2767-1

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Termine und Informationen:

20 Wochen in Vollzeit

Beschreibung:

Karriere dank Fachwirt:
Die Qualifikation zum Fachwirt ist in der Wirtschaft sehr gefragt, denn sie vereint das berufsspezifische Fachwissen aus der klassischen Ausbildung mit betriebswirtschaftlichem Know-how. So sind die Absolventen dieser Aufstiegsfortbildung optimal auf den nächsten Karriereschritt vorbereitet: auf ihren Einsatz als Führungskraft im mittleren Management.

Das macht ein/-e Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau:
Personalfachkaufleute sind verantwortlich für Personalbüros, Personalverwaltungen oder aber für einzelne Aufgabenbereiche im Rahmen des Personalwesens. Sie sorgen für eine optimale Einbindung des Personalbereiches in die Gesamtorganisation und bearbeiten arbeitsrechtliche Sachverhalte. Im Rahmen der Personalbeschaffung sind sie für die Bestimmung der Qualifikationsanforderungen verantwortlich, wählen Bewerber aus und führen Einstellungsgespräche. Weiter planen sie den Personalbedarf, den Personaleinsatz und die Personalentwicklung und führen entsprechende Maßnahmen durch. Sie beraten die Geschäftsleitung in Personalfragen und wirken bei Projekten im Personalwesen mit.

Die Fortbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann / zur Geprüften Personalfachkauffrau schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
:

Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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Infoblatt downloaden

  • Inhalte

    Personalarbeit organisieren und durchführen
    Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen
    Personalplanung, Personalmarketing und Personalcontrolling
    Personal- und Organisationsentwicklung

  • Zielgruppe

    Zur Zielgruppe gehören Personen aus Industrie, Wirtschaft und Verwaltung mit Berufspraxis in den Bereichen Personalwesen/Personaldienstleistung/Personalmanagement.

  • Zugangsvoraussetzungen

    Für die Teilnahme an der Weiterbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten sind allerdings die Prüfungsvoraussetzungen der IHK.


    Zur Prüfung ist zugelassen, wer


    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danacheine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxisoder
    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
    eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
    nachweisen kann.


    Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau dienlich sind. Sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Bereichen Personalwesen/Personalmanagement aufweisen. Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.

  • Perspektiven

    Eine Weiterbildung zum/zur Personalfachmann/-frau bereitet Sie optimal auf Führungs- und Steuerungsaufgaben im Personalwesen vor. Durch den anerkannten Abschluss verbessern sich Ihre Aufstiegschancen und Gehaltsaussichten. Einsatzmöglichkeiten bieten sich in allen Bereichen des Personalwesens bei Unternehmen und Behörden, da die Ausbildung sehr breit gefächert ist. Die vermittelten fachlichen Kompetenzen befähigen Sie dazu, Entscheidungsprozesse im Rahmen betrieblicher Strukturen zu planen undzu steuern, Personalmarketingkonzepte zu erstellen und Controlling-Aufgaben zu übernehmen. Des Weiteren führen Sie Mitarbeiter, fördern deren berufliche Entwicklung und wirken bei der betrieblichen Ausbildung mit.

  • Fördermöglichkeiten

    Aufstiegsqualifizierungen werden in Ausnahmefällen und nach Ermessen des zuständigen Arbeitsvermittlers über einen Bildungsgutschein gefördert.

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