Energieberater/-in Professional

Modul-Nr: U-2347-3

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Termine und Informationen:

4 Wochen in Vollzeit

Beschreibung:

Angesichts des Trends zum Energiesparen und dementsprechender Regelungen – wie beispielsweise die Energieausweispflicht für Wohngebäude – ist die fachgerechte Energieberatung eine aktuelle berufliche Herausforderung. Energieberater informieren im privaten Bereich über die aktuellen Möglichkeiten, den Energieverbrauch effizient zu senken. Eine solche Energiesparberatung ist bei Modernisierungen oder Sanierungen gefragt sowie auch bereits beim Neubau. Im Mittelpunkt des jeweiligen Energiekonzepts stehen dabei die technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten von Heizung, Dämmung, Lüftung, Klima- und Sanitäranlagen. Klimaschutz und Energieeffizienz tragen dazu bei, dass der Bedarf nach fachgerechter Energieberatung bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen mehr und mehr steigt.

Dieser Kurs ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Erlangung der Zusatzqualifikation für eine Tätigkeit als Energieberater. Diese ist laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der nötigen Grundqualifikation, die Sie schon mitbringen, förderfähig.

Desweiteren besteht die Chance, sich als Energieeffizienzexperte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude listen zu lassen sowie Energieausweise gemäß §88 GEG ausstellen zu dürfen.

Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte

    Gesetzliche Vorgaben: GEG, EU-Gebäuderichtlinie, DIN V 18599
    Energetische Kenngrößen / Anlagentechnik im Bestand und im Neubau / Erneuerbare Energien in der Anlagentechnik / Wärmedämmstoffe und -systeme
    Außen-, Innen- und Dachdämmung / Schwachstelle Gebäudehülle / Sommerlicher Wärmeschutz / Heizungstechnik / Lüftungstechnik


    Fördermöglichkeiten für Maßnahmen: BAFA, BEG
    Softwareprogramme im Rahmen der Vor-Ort-Beratung
    Erstellen eines Energieberaterberichts an einem Objekt mit mündlicher Prüfung
    Schriftliche Abschlussprüfung
    Die Inhalte entsprechen dem Basismodul der Weiterbildung zum Energieeffizienzexperten für Wohngbäude nach Vorgabe des Regelheftes zur EEE-Liste gemäß Anlage 1.

  • Zielgruppe

    Angesprochen sind Architekten und Ingenieure technischer oder naturwissenschaftlicher Fachgebiete nach §88 Absatz 1 Nr. 2 GEG.

  • Zugangsvoraussetzungen

    Zugelassen sind Personen, die eine berufliche Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 Nr. 2 GEG erfüllen.

    Personen, die eine berufliche Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 Nr. 3 oder 4 GEG erfüllen, müssen im Kursmodul U-2894 - Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude einsteigen.

    Die Teilnehmer sollten den täglichen Umgang mit dem PC gewohnt sein und das Sprachlevel Deutsch C1 besitzen. Berufserfahrung und -praxis bzw. betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.

  • Perspektiven

    Der Bedarf an fachgerechter, geförderter Energieberatung wächst – auch vor dem Hintergrund spezieller Gesetzgebungen und der Energieausweispflicht für Wohngebäude. Energieberater sind für die umfassende energetische Analyse von Gebäuden zuständig. Sie beraten ganzheitlich in Bezug auf eine energieeffiziente Gebäudesanierung und stellen Energieausweise aus. Diese umfassende Energieberatung hat einen hohen Standard und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Energieberater sind vor allem in Energieberatungsunternehmen, bei Ingenieur- und Architekturbüros oder auch in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt.

    In Kombination mit der Weiterbildung U-180 - Energieeffizient Bauen und Sanieren, Aufbaukurs erhalten Sie die Möglichkeit, eine Tätigkeit als Energieberater auszuführen. Dazu gehört auch die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen, wenn Sie die berufliche Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 Nr. 2 GEG erfüllen.

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