Betriebsbeauftragte/-r für Abfall - Erwerb der Fachkunde nach §§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Modul-Nr: U-142-4
Termine und Informationen:
2 Woche in Vollzeit |
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Beschreibung: |
Grundsätzlich sollte ein(e) technische/-s / naturwissenschaftliche/-s Ausbildung/Studium vorhanden sein. Bei anderer/-m Ausbildung/Studium sollte ein Interesse an technischen Zusammenhängen vorhanden sein, um mit der Betriebsleitung auch technische Änderungen umsetzen zu können. Weiterhin sollte eine einjährige praktische Tätigkeit vorliegen. Eine Eintragung im Führungszeugnis sollte nicht vorliegen. Allen Interesierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung Ihrer individuellen Teilnahmevorausetzungen zur Verfügung. |
Unterrichtsform: |
E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer |
Unterrichtszeiten: | 08:00 – 16:00 Uhr |
Abschluss: |
Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung |
Ort: |
Z&P Schulung GmbH |
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InhalteGrundbildungslehrgang nach § 9 EfbV und §3 TgV
Voraussetzungen für die Bestellung eines Abfallbeauftragten
Kreis der Bestellpflichtigen
Pflichten des Betreibers bei der Bestellung
Handlungsrahmen als Betriebsbeauftragter und Lösungen mit externen Dienstleistern
Grundlagen der Beauftragtentätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallbeauftragtenverordnung
Aufbau des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Grundsätze der Abfallwirtschaft
Abfallrechtliche Überwachung
Das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen -
ZielgruppeDie Weiterbildung Betriebsbeauftragte/-r für Abfall - Erwerb der Fachkunde nach §§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz richtet sich insbesondere an Personen, die im Unternehmen mit betrieblichem Umweltschutz – speziell Abfallrecht – zu tun haben und zum/zur Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt werden. Dabei können die Bereiche aller Branchen angesprochen werden: Produktion, Handel, Handwerk, Dienstleistungen, Öffentliche Verwaltung.
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ZugangsvoraussetzungenGrundsätzlich sollte ein(e) technische/-s / naturwissenschaftliche/-s Ausbildung/Studium vorhanden sein. Bei anderer/-m Ausbildung/Studium sollte ein Interesse an technischen Zusammenhängen vorhanden sein, um mit der Betriebsleitung auch technische Änderungen umsetzen zu können. Weiterhin sollte eine einjährige praktische Tätigkeit vorliegen. Eine Eintragung im Führungszeugnis sollte nicht vorliegen.
Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung. -
PerspektivenMit diesem Kurs werden Ihnen die grundlegenden Veränderung und Anforderungen an den Betriebsbeauftragten für Abfall vermittelt, die seit dem 01.07.2017 in Kraft getreten sind. Er ermöglicht so den Teilnehmern, als Abfallbeauftragte gem. Abfallbeauftragten -Verordnung (AbfBeauftrV) bei differenzierten Anforderungen in praktisch allen Geschäftsfeldern selbstständig Lösungen anzubieten.