Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus

17.08.2023

Seit dem 1. Juli 2023 hat man als Bezieher von Arbeitslosen- oder Bürgergeld Anrecht auf die sogenannte Weiterbildungsprämie bzw. auf den Bürgergeldbonus. Wie funktioniert´s?

Bonus

Weiterbildungsgeld

Das Weiterbildungsgeld erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld dann, wenn sie eine abschlussbezogene Weiterbildung absolvieren. Gemeint ist also eine Weiterbildung, die am Ende zu einem (staatlich anerkannten) Berufsabschluss oder einer (staatlich anerkannten) Höherqualifizierung führt. Das gilt beispielsweise für Umschulungen oder Aufstiegsqualifikationen. Das Weiterbildungsgeld beträgt aktuell 150 Euro pro Monat und wird als Prämie bezahlt, das heißt man erhält es zusätzlich zu seinen sonstigen Leistungen. Die Dauer der Auszahlung richtet sich nach der Dauer der Bildungsmaßnahme - absolvieren Sie also beispeilsweise eine 24-monatige Umschulung, erhalten Sie 24 Monate lang das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Finden Sie weitere Infos zum Weiterbildungsgeld auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Bürgergeldbonus

Einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro pro Monat erhalten diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die einen Kurs besuchen, der langfristig ihre Jobchancen verbessert. Dieses Weiterbildung muss nicht abschlussbezogen sein, sodass praktisch fast jede Weiterbildung infrage kommt. Wichtig ist jedoch, dass der Kurs mindestens acht Wochen dauern muss. Auch hier werden die 75 Euro pro Monat als Prämie, also anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf, ausgezahlt. Finden Sie weitere Infos zum Bürgergeldbonus auf der Homepage der Agentur für Arbeit.