Pflegeberater - Pflegeberaterin nach § 7a und § 45 nach SGB XI mit Praktikum

Modul-Nr: Z-P-2797-1

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Termine und Informationen:

16 Wochen in Vollzeit inkl. 2 Wochen Praktikum

Beschreibung: Wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird, werden Angehörige häufig von einem auf den anderen Tag damit konfrontiert. Plötzlich ergeben sich rund um das Thema Pflege viele offene Fragen, die dringend geklärt werden wollen. Als Pflegeberater oder Pflegeberaterin können Sie diese Aufgabe übernehmen und den Angehörigen, Pflegenden und auch den Pflegebedürftigen selbst zur Seite stehen.

Diese Fortbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse dafür. Sie wurde nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB X aufgebaut.
Zusätzlich erwerben Sie die Fähigkeit, die Kurse für pflegende Angehörige und Individualberatungen nach § 45 SGB XI durchzuführen.

Die Fortbildung umfasst 'Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften', 'Case Management', 'Recht' sowie 'Organisation und Kommunikation'.
Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
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Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte
    Pflegefachwissen
    Pflegerelevante Kenntnisse der Medizin
    Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
    Case Management
    Grundlagen des Sozialrechts
    Allgemeines Sozialrecht
    Besondere pflegerelevante Rechtsfelder
    Kommunikation
    §45 SGB XI
    9 Tage (72 Std.) Pflegepraktikum (§ 5 Empfehlung des GKV Spitzenverbandes)
    Praktikumsreflexion (9 UE)
  • Zielgruppe
    Diese Weiterbildung ermöglicht Interessierten den Abschluss als Pflegeberater, die nicht aus einem Pflegeberuf oder der Hospizarbeit kommen, sondern aus anderen in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes genannten Berufen (§5).
  • Zugangsvoraussetzungen
    Die komplexe Tätigkeit der Pflegeberatung benötigt entsprechend qualifiziertes Personal. Normalerweise ist daher ist eine Ausbildung zur Pflegefachkraft, zum Sozialversicherungsfachangestellten oder zum Sozialpädagogen Voraussetzung. In der Kombination mit dem zweiwöchigen Praktikum ist die Weiterbildung allerdings auch für Interessierte aus weiteren, in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes genannten Berufen (§5) möglich, die nicht aus einem Pflegeberuf oder der Hospizarbeit kommen. Mit dieser Weiterbildung inkl. Praktikum erfüllen Sie die Voraussetzung.


    Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.
  • Perspektiven
    Um der Verpflichtung einer umfassenden und unabhängigen Beratung nach § 7a SGB XI nachzukommen, besteht ein hoher Bedarf an qualifiziertem Personal. Entsprechend ausgebildete Personen haben daher große Chancen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.

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