Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Kommunikation für Betreuungskräfte
Modul-Nr: FK-P-914-G-5
Termine und Informationen:
2 Tage in Vollzeit |
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Beschreibung: | Dieser 18 Lerneinheiten dauernde Kurs beschäftigt sich intensiv mit der Kommunikation und ist gezielt auf die Tätigkeit von Betreuungskräften ausgerichtet. Das Thema wird umrahmt von einem Erfahrungsaustausch und Überblick über die Neuerungen im Berufsfeld sowie einer abschließenden Reflexion, sodass Sie mit neuen Eindrücken in den Arbeitsalltag zurückkehren. |
Unterrichtsform: |
E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer |
Unterrichtszeiten: | 08:00 – 16:00 Uhr |
Abschluss: |
Teilnahmebescheinigung |
Ort: |
Z&P Schulung GmbH |
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InhalteBedeutung der Kommunikation in der Betreuung und Pflege
Die fünf Grundsätze der Kommunikation
Kommunikationsmodelle mit Fallbeispielen aus der Praxis der zusätzlichen Betreuungskraft
Gesprächssituationen im Beruf strukturieren und planen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis der zusätzlichen Betreuungskraft -
ZielgruppeDer Kurs richtet sich an Personen mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53c SGB XI), examinierte Altenpfleger/-innen und examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen.
Auch Interessenten aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich können an diesem Modul teilnehmen. -
ZugangsvoraussetzungenEs ist möglichst der Nachweis als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53c SGB XI oder an der Teilnahme des jährlichen Pflichtkurses (16 Lerneinheiten) zu erbringen.
Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung. -
PerspektivenNach den Richtlinien des § 53c SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß.
Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.