Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Kommunikation für Betreuungskräfte

Modul-Nr: P-914-G-6

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Termine und Informationen:

2 Tage in Vollzeit

Beschreibung: Dieser 18 Lerneinheiten dauernde Kurs beschäftigt sich intensiv mit der Kommunikation und ist gezielt auf die Tätigkeit von Betreuungskräften ausgerichtet. Das Thema wird umrahmt von einem Erfahrungsaustausch und Überblick über die Neuerungen im Berufsfeld sowie einer abschließenden Reflexion, sodass Sie mit neuen Eindrücken in den Arbeitsalltag zurückkehren.
Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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Infoblatt downloaden

  • Inhalte
    Bedeutung der Kommunikation in der Betreuung und Pflege
    Die fünf Grundsätze der Kommunikation
    Kommunikationsmodelle mit Fallbeispielen aus der Praxis der zusätzlichen Betreuungskraft
    Gesprächssituationen im Beruf strukturieren und planen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis der zusätzlichen Betreuungskraft
  • Zielgruppe
    Der Kurs richtet sich an Personen mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53c SGB XI), examinierte Altenpfleger/-innen und examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen.
    Auch Interessenten aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich können an diesem Modul teilnehmen.
  • Zugangsvoraussetzungen
    Es ist möglichst der Nachweis als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53c SGB XI oder an der Teilnahme des jährlichen Pflichtkurses (16 Lerneinheiten) zu erbringen.
  • Perspektiven
    Nach den Richtlinien des § 53c SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß.
    Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.

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