Waffensachkunde WaffG § 7 für Schutz- und Sicherheitsberufe

075/110/2025

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Termine und Informationen:

8 Wochen

Beschreibung:

Das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition u.a. den Nachweis der Waffensachkunde vor. Der Nachweis der Waffensachkunde wird entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durch das Ablegen einer anerkannten Sachkundeprüfung nach Waffengesetz (§ 7 WaffG) erbracht. Wir führen die Prüfung zu „Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition“ in einer theoretischen und praktischen Prüfung durch, die beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt vorab angemeldet und registriert wird. Die Teilnehmer erhalten ein Zeugnis im dem die erforderliche Sachkunde nach Waffengesetz (§ 7 WaffG) für Kurzwaffen bescheinigt wird.

Unterrichtsform:

Vor-Ort-Vollzeit

Unterrichtszeiten: 7:30 - 14:45 Uhr
Abschluss:

Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte
    • Interventionskraft – taktische Handlungsgrundsätze
    • Taktische Ausbildung für Geld- und Werttransport
    • Umgang mit Diensthunden
    • Sanitätshelferausbildung
    • Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
    • Waffensachkunde - inkl. Prüfungsvorbereitung
    • Gesprächsführung und Deeskalation
    • Wissensvertiefung und Anwendungstraining
  • Zielgruppe

    Für Arbeitsuchende ab 18 Jahre mit Förderung nach SGB II oder SGB III, die folgenden Kriterien erfüllen:

    • mind. Hauptschulabschluss
    • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis 

    Insbesondere Interessenten, die ihre Dienstzeit bei der Bundeswehr beendet haben, sind für diese Fortbildung und einen Beruf in der Sicherheitsbranche geeignet.

  • Zugangsvoraussetzungen

    Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.

  • Perspektiven

    Mit dem gestiegenen Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherheit boomt die Sicherheits-Branche und das Angebot an freien Arbeitsplätzen wächst stetig. Bundesweit besteht ein permanenter Mangel an Sicherheitsfachkräften.

  • Fördermöglichkeiten
    • Agentur für Arbeit
    • Jobcenter
    • Qualifizierungschancengesetz
    • Rententräger
    • andere unter Umständen möglich

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