Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Modul-Nr: K-890-7

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Termine und Informationen:

20 Wochen in Vollzeit

Beschreibung:

Karriere dank Fachwirt:
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, einige Jahre Berufspraxis und sind grundsätzlich mit Ihrem Beruf zufrieden – wissen aber, dass mehr in Ihnen steckt? Dann sollten Sie über eine Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt nachdenken. Diese ergänzt Ihr Praxiswissen ideal mit umfangreicher Theorie und macht Sie fit für Positionen in gehobener Ebene, zum Beispiel als Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.

Das macht ein/-e Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen:
Diese Fachwirte übernehmen in erster Linie Führungsaufgaben in Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen oder Krankenkassen und Gesundheitszentren. Dabei ist ihr Einsatzbereich breit gefächert – sie können im Qualitäts- und Projektmanagement eingesetzt werden, Arbeitsabläufe koordinieren, Finanzierungs- und Kostenpläne erarbeiten oder Analysen erstellen. Allen Aufgaben gemeinsam ist der direkte Umgang mit ihren Mitarbeitern, daher ist eine kompetente Personalführung Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit als Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen.

Der Lehrgang zum/zur Geprüften Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte

    Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
    Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
    Gestalten von Schnittstellen und Projekten
    Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
    Führen und Entwickeln von Personal
    Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

  • Zielgruppe

    Diese Fortbildung richtet sich in erster Linie an Arbeitnehmer aus der Gesundheitsbranche und dem Sozialwesen mit abgeschlossener Ausbildung und entsprechender Berufserfahrung.

  • Zugangsvoraussetzungen

    Zur Prüfung ist zugelassen, wer


    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
    nachweist.

    Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts bzw. einer Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei werden auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt. Zur Prüfung ist ebenfalls zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.

  • Perspektiven

    Absolventen der Weiterbildung erweitern ihr bereits vorhandenes Praxiswissen um wichtige betriebswirtschaftliche Kenntnisse und sind damit in der Lage, Positionen im mittleren Management einzunehmen. Der bundesweit anerkannte Abschluss bietet ihnen im boomenden Gesundheitswesen eine gute Chance, aufzusteigen und mehr Verantwortung zu übernehmen.

  • Fördermöglichkeiten

    Aufstiegsqualifizierungen werden in Ausnahmefällen und nach Ermessen des zuständigen Arbeitsvermittlers über einen Bildungsgutschein gefördert.

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