AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildung und Umschulung

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Teilnehmern geförderter Maßnahmen und der Z&P Schulung GmbH (im Folgenden auch kurz „Z&P“ genannt). Sie erfüllen ggf. alle Anforderungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II) und sind Bestandteil jedes Teilnahmevertrages. Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche , weibliche bzw. diverse Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.

2. Vertragsgegenstand

Maßnahmen können sowohl Weiterbildungen als auch Umschulungen sein. Diese umfassen u.a.: Präsenzunterricht am Standort oder in einem virtuellem Lernraum von Z&P, Projekttage, fachpraktische Exkursionen und Unterweisungen, berufliche Erprobung, Praktika sowie die Nutzung der von Z&P zur Verfügung gestellten Lernprogramme.

2.1. Maßnahmeort

Maßnahmen finden i.d.R. an einem Z&P-Standort statt.  Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Teilnahme von zu Hause möglich. Der Teilnehmer versichert in diesem Fall, dass ihm in der häuslichen Umgebung ein abgegrenzter Arbeitsbereich/-raum zur Verfügung steht. Diese Einzelfallentscheidungen bedürfen der Zustimmung des Kostenträgers. Z&P behält sich vor, die Maßnahme bis einen Werktag vor Kursstart räumlich und/oder zeitlich zu verlegen. Ebenfalls behält sich Z&P vor, den Durchführungsort während der Maßnahme innerhalb des zumutbaren Pendelbereiches ohne Zusatzkosten für Teilnehmer zu wechseln.

2.2. Maßnahmeablauf

Für jede Maßnahme sind die erforderlichen Vorkenntnisse und klare Maßnahmeziele bzw. -inhalte festgelegt. Z&P behält sich vor, in Abstimmung mit dem Kostenträger Änderungen im Kursablaufplan vorzunehmen, insbesondere, wenn dies aufgrund arbeitsmarktpolitischer Anpassungen oder zum Zwecke technischer Aktualisierung notwendig erscheint.

Der Teilnehmer erhält bei Maßnahmebeginn eine Aufstellung der Unterrichtstage. Es gelten die mit dem zuständigen Kostenträger und der Fachkundigen Stelle festgelegten Unterrichts- und Anwesenheitszeiten.

Der Teilnehmer kann den Lernplatz ohne Sondergebühren noch eine Stunde nach Unterrichtsende nutzen. Darüberhinausgehende Regelungen können mit den Z&P-Mitarbeitern vereinbart werden.

2.3. Arbeitsmittel

Z&P stellt jedem Teilnehmer für die Dauer der Maßnahme einen eigenen Lernplatz sowie kursbegleitende Lernmittel zur Verfügung. Bei vorzeitigem Austritt sind die Lernmittel (in Print- oder elektronischer Form) der nicht absolvierten Maßnahmeinhalte zurückzugeben.

 Lernt der Teilnehmer von zu Hause, stellt Z&P evtl. die notwendige technische Ausstattung für die Dauer der Maßnahme zur Verfügung. Für die Entgegennahme und Rücksendung der technischen Ausstattung wie auch für deren Auf- und Abbau verpflichtet sich der Teilnehmer zur Mitwirkung, insbesondere zur Einhaltung der gemeinsam vereinbarten Liefertermine. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die überlassene technische Ausstattung (Hardware, Peripheriegeräte, Software) spätestens eine Woche nach Beendigung der Maßnahme, bei vorzeitiger Beendigung unverzüglich, zurückzugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückgabe, so wird ihm Z&P eine weitere Frist von zwei Wochen setzen, verbunden mit der Ankündigung, dass nach erfolglosem Ablauf dieser Frist Schadensersatz zu leisten ist. Erfolgt wiederum keine Rückgabe, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro fällig. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, der Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

2.4. Anmeldung und Vertragsabschluss

Jede Person, welche Z&P- und ggf.  Kammer-Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich bei Z&P zu einer Qualifizierung anmelden. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung durch Z&P und den Teilnehmer zustande.  Schriftliche Mitteilungen werden an die im Vertrag genannte Adresse des Teilnehmers gesandt. Einen Wohnortwechsel hat der Teilnehmer schriftlich anzuzeigen. Bei Umschulungen wird zusätzlich ein Umschulungsvertrag mit der zuständigen Kammer geschlossen.

3. Gebühren

3.1. Vertragliche Gebühren

Die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren sind zu den festgelegten Fälligkeiten unaufgefordert durch Überweisung an

Z&P zu entrichten. Falls die Maßnahme mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Vertrag unmittelbar nach Vertragsabschluss dem zuständigen Kostenträger vorzulegen. Direkt nach Erteilung der Förderung ist der entsprechende Nachweis dem zuständigen Z&P-Mitarbeiter vorzulegen und zu übergeben. Wenn ein Teilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, so haftet er für die Gesamtgebühren. Die Zahlung erfolgt i.d.R. in gleichbleibenden Monatsraten.

3.2. Bankverbindung

Z&P Schulung GmbH
DKB Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE78 1203 0000 0011 3965 20
BIC: BYLADEM1001

3.3. Abtretungserklärung

Soweit der Teilnehmer Gebührenansprüche gegen einen Kostenträger an Z&P abgetreten hat, ist er in Höhe dieses Anspruchs von der Zahlung entbunden. Nachweis über die fristgemäße Beantragung der Förderung, z.B. nach SGB II, SGB III oder SGB IX, ist die Vorlage und Übergabe des Fördernachweises am Z&P-Standort sofort nach Erhalt. Z&P ist unverzüglich über alle Änderungen bezüglich der Bewilligungsgrundlagen zu informieren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, an ihn direkt überwiesene Lehrgangsgebühren umgehend an Z&P zu überweisen.

3.4. Gebührenrückstände

Für die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren haftet der Teilnehmer. Nimmt der Teilnehmer eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist Z&P berechtigt, den Teilnahmevertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen zu kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei Z&P. Für rückständige Gebühren sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

4. Widerruf, Rücktritt und Kündigung

4.1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Z&P Schulung GmbH, Rabensteinplatz 1, 04103 Leipzig, E-Mail: info@zp-schulung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen  in Voraus erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

4.2. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer

Rücktritte und Kündigungen bedürfen immer der Textform. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.

Ein Rücktritt von Teilnahmeverträgen kann bis zum letzten Werktag vor Beginn der Maßnahme im Einvernehmen mit dem Kostenträger erfolgen. Für den Teilnehmer ist in diesem Fall der Rücktritt gebührenfrei. Für den Fall, dass eine beantragte Förderung nach dem SGB III oder SGB II nicht erfolgt, wird dem Teilnehmer beim Bekanntwerden dieser Tatsache das Recht eingeräumt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Kosten für eventuell bis dahin besuchte Maßnahmeleistungen entstehen dem Teilnehmer nicht.

Während der Maßnahme ist eine Kündigung mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende eines Kalendermonats in Absprache mit dem Kostenträger möglich. Für Teilnehmer, die als Selbstzahler eine Maßnahme besuchen, gilt ein gesondertes Kündigungsrecht. In diesem Fall ist eine Kündigung mit einer Frist von 5 Kalendertagen zum 15.  oder zum Ende eines Kalendermonats möglich. Ebenso unberührt bleibt das gesetzliche Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung mit Begründung, z.B. Arbeitsaufnahme.

4.3. Rücktritt und Kündigung durch Z&P

In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist Z&P berechtigt, die Maßnahme abzusagen. Etwaige Ansprüche des Teilnehmers über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen.

Z&P kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.:

  • unrichtige Angaben zur Person
  • mangelnde Leistungsbereitschaft oder Mitarbeit
  • häufige unentschuldigte Abwesenheit
  • grobe Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die mitgeltende Hausordnung
  • erhebliche Gebührenrückstände
  • vorzeitige Beendigung der Förderung/Bewilligung durch den Kostenträger
  • grobes Fehlverhalten des Teilnehmers gegenüber anderen Teilnehmern bzw. gegenüber den Z&P-  Mitarbeitern
  • Missachtung von Trainerweisungen • Nichterreichung des Maßnahmeziels.

Bevor eine Kündigung aufgrund von Fehlverhalten ausgesprochen wird, erteilt Z&P eine Abmahnung in Textform. Eine Abmahnung ist aber entbehrlich, wenn der Teilnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Fehlverhalten von Z&P nicht geduldet werden würde.

5. Mitwirkungspflichten

5.1. An- und Abwesenheit

Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Unterrichtszeiten engagiert und aktiv mitzuarbeiten. Die Anwesenheit des Teilnehmers wird erfasst. Abwesenheit ist in jedem Fall mit Begründung dem zuständigen Z&P-Standort umgehend schriftlich mitzuteilen. Es gelten ausschließlich die vom Kostenträger zugelassenen Entschuldigungsgründe. Jeder Krankheitstag ist mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag zu belegen. Diese muss dem Standort spätestens bis zum 3. Werktag zugehen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Teilnehmer ein Selbstzahler, ist Z&P keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Z&P ist verpflichtet, Fehlzeiten dem Kostenträger und ggf. der zuständigen Kammer mitzuteilen, insbesondere dann, wenn diese das Erreichen des Maßnahmeziels bzw. die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung gefährden.

5.2. Betriebspraktikum oder betriebliche Lernphase

Wenn ein Betriebspraktikum oder betriebliche Lernphase vorgesehen ist, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, sich ab Maßnahmebeginn und damit möglichst frühzeitig durch geeignete Bewerbungsaktivitäten eigenverantwortlich um einen Praktikumsplatz/Lernplatz im Betrieb zu bemühen. Bei der Erstellung der eigenen Bewerbungsunterlagen stehen die Z&P Mitarbeiter für Rückfragen zur Verfügung. Z&P unterstützt den Teilnehmer bedarfsorientiert bei seinen Bewerbungsaktivitäten und bei der Auswahl eines geeigneten Betriebes.

5.3. Berichtshefte

Während der gesamten Teilnahme an einer Umschulung ist das Führen eines Berichtsheftes verpflichtend, selbst dann, wenn dies von der örtlichen Kammer nicht eingefordert wird. Während der Praktikumszeit wird das Berichtsheft vom Praktikumsgeber gegengezeichnet.

5.4. Absolventenerfolge

Zur Bestimmung der Erfolgsquoten sind Absolventen dazu angehalten Z&P über die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu informieren. Z&P behandelt diese Informationen vertraulich und nutzt sie nur zur statistischen Erfolgskontrolle. Jeder aus öffentlichen Geldern geförderter Absolvent ist gesetzlich dazu verpflichtet, Z&P umgehend über die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu informieren. Z&P wird diese Information an den zuständigen Kostenträger weiterleiten. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung wird der Teilnehmer von Z&P kontaktiert.

Der Teilnehmer ist verpflichtet während und nach Abschluss der Maßnahme sein Bewerberprofil in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit zu pflegen.

6. Haftung und Schutz

6.1.  Haftung

Die Haftung der Z&P auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Darüber hinaus haftet Z&P nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 Dies gilt insbesondere:

  • für das Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Daten,
  • für Schäden an Hard- oder Software des Teilnehmers, die durch den Anschluss an Hardware der Z&P hervorgerufen werden,
  • für Teilnehmer, die von zu Hause lernen, bei Störung des ungehinderten Zugriffs auf die virtuellen Lernräume der Z&P sowie hierdurch bedingte nutzlos geworden Aufwendungen,
  • für Unterrichtsausfälle, die aus Ausfällen und Störungen der Internetleitung des Teilnehmers resultieren.

6.2. Diebstahl

Z&P behält sich vor, jeden Diebstahl fremden Eigentums sowie die Verletzung von Urheberrechten juristisch zu verfolgen.

6.3. Unfallversicherungsschutz

Während der Maßnahme ist jeder Teilnehmer mit Förderung über SGB III oder SGB II über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts, 01069 Dresden, Wiener Platz 1 unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich der Z&P zu melden.

6.4. Datenschutz

Die mit der Feststellung der Eignung (z.B. Lebenslauf, elektronische Testverfahren und Zeugnisse), der Anmeldung und der Durchführung der Qualifizierung eingehenden Daten werden von Z&P zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, erhoben, verarbeitet und genutzt.

Hinweis zu digitalen Lernmitteln:

Die Z&P setzt vermehrt auf den Einsatz von digitalen Lernmitteln. Um auf diese zuzugreifen, kann es erforderlich sein, dass der Teilnehmer sich an Internet-Portalen anmeldet, bei denen die Angabe personenbezogener Daten erforderlich ist. Alle Kooperationspartner wurden im Hinblick auf die Einhaltung deutscher Datenschutzgesetze geprüft.

Bitte beachten Sie zusätzlich die Informationen zum Umgang personenbezogener Daten bei Z&P. Diese finden Sie auf unserer Webseite (https://www.zp-schulung.de/datenschutz/) sowie an unseren Z&P Standorten.

6.5. Urheberrecht

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte. Die von Z&P bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden. Bild- und Tonaufnahmen jeder Art oder Screenshots des Unterrichts sind nicht gestattet. Alle Video-, Ton- und Bildrechte liegen bei der Z&P. Der Teilnehmer stellt Z&P von Ansprüchen Dritter frei, die von diesen aufgrund der Nichtbeachtung der vorliegenden Vereinbarung geltend gemacht werden.

6.6. Nutzungsrechtübertragung

Der Teilnehmer räumt Z&P an allen Produkten, die er ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmern sowie dem Trainer im Rahmen von Maßnahmen herstellt, unentgeltlich die ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte ein, soweit dem Teilnehmer an den Produkten Urheberrechte oder Rechte an schutzrechtsfähigen Erfindungen oder Schöpfungen zustehen. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf alle bekannten Nutzungsarten, die nach dem Zweck der Maßnahme für Z&P oder das Partnerunternehmen, für welches das Produkt hergestellt wird, von Bedeutung sind. Z&P kann die Nutzungsrechte an Partnerunternehmen weitergeben. 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Herstellung des Produktes keine Schutzrechte Dritter zu verletzen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin, im Einzelfall einen gesonderten Lizenzvertrag mit Z&P im Hinblick auf das jeweils betroffene Produkt zu unterzeichnen.

7. Technik

7.1.  Hardware, Software, Internet

Der Teilnehmer verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit der von Z&P zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung. Die vorhandene Hard- und Software sowie die bereitgestellten Netzzugänge dürfen nicht für Zwecke genutzt werden, die im Widerspruch zu allgemein gültigen Rechtsvorschriften stehen. Es ist demzufolge verboten gewaltverherrlichende, pornografische und rassistische Darstellungen in Bild, Ton und Schrift zu übertragen, zu speichern, zu verarbeiten und zu verbreiten. Kopieren, Bearbeiten oder Löschen fremder Daten ist nicht erlaubt. In diesem Sinne strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht.

Das Entfernen und Austauschen von Z&P-Hardware, eigenmächtige Eingriffe in die Hard- und Softwarekonfiguration sowie sonstige Beeinträchtigungen der Server und Netzwerke sind zu unterlassen.

Defekte an Hard- und Software sowie der Zugriff durch unbefugte Dritte sind unmittelbar einem Z&P-Mitarbeiter zu melden. Unterrichtsbezogene Daten sind täglich auf externen Datenträgern zu sichern und regelmäßig auf Virenbefall zu prüfen. Das Speichern von privaten Daten, Spielen, Filmen, Musik etc. auf den Netzlaufwerken, den zur Verfügung gestellten Cloudspeichern oder den Lernplatz-PCs ist nicht gestattet. Missbrauch von Z&P-Lizenzen wird beim Lizenzgeber angezeigt. Die Schadensregulierung erfolgt dann durch den Lizenzgeber direkt mit dem Teilnehmer.  Die Installation von Software (auch kostenloser) ist zu unterlassen. Um einen reibungslosen Unterrichtsablauf gewährleisten zu können, darf die vorhandene Software (Systemdateien und alle fremden Dateien) nicht gelöscht oder verändert werden.

Der Teilnehmer darf den am Z&P-Standort zur Verfügung gestellten Internetzugang während der Unterrichtszeiten ausschließlich zu Maßnahmezwecken benutzen. Die Bereitstellung des Internet-Anschlusses für Zwecke über die Maßnahme hinaus stellt eine freiwillige Leistung von Z&P dar. Z&P behält sich vor, Teilnehmer von der Nutzung des Internetanschlusses auszuschließen.

7.2. Virtuelle Lernräume

Dem Teilnehmer wird das zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht zur Nutzung der virtuellen Lernräume der Z&P eingeräumt. Der Teilnehmer ist berechtigt die virtuellen Lernräume ausschließlich für Unterrichtszwecke zu nutzen.

Eine anderweitige Nutzung, wie zum Beispiel zu privaten Zwecken, ist nicht gestattet. Bei der Bereitstellung der virtuellen Lernräume außerhalb der Unterrichtszeiten für Unterrichtszwecke handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, auf die seitens des Teilnehmers kein Anspruch besteht. Z&P behält sich ausdrücklich vor, die Bereitstellung jederzeit einzuschränken oder insbesondere im Falle von missbräuchlicher Verwendung in Gänze zu entziehen. Bei Nutzung der virtuellen Lernräume außerhalb der Unterrichtszeiten erfolgt keine Betreuung durch den IT-Support. Das Recht ist nicht auf Dritte übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Die Nutzungsmöglichkeit ist nur dann vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben, wenn dies aus technischen Gründen, insbesondere zur Aktivierung von Updates und Upgrades sowie zu Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, notwendig ist. Verstößt der Teilnehmer gegen die eingeräumten Nutzungsrechte, so erlischt sein Recht zur Nutzung mit sofortiger Wirkung und fällt automatisch an Z&P zurück. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Nutzung des Online-Trainings unverzüglich einzustellen. Z&P ist in diesem Fall berechtigt, den Online-Zugang zu sperren.

Lernt der Teilnehmer von zu Hause, erfolgt die Anbindung an das Internet über die DSL-Leitung des Teilnehmers. Installations-, Konfigurations- und sonstige Einrichtungsleistungen sowie ein fortlaufender Support über die von Z&P zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung hinaus sind von Z&P nicht geschuldet. Z&P übernimmt keine weiteren Kosten (z.B. für häusliche Einrichtungen, Internet, Strom, Druck).

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenkunden

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für die partnerschaftliche Zusammenarbeit und für alle Leistungen zwischen Auftraggebern (Teilnehmer oder Kostenträger) und der Z&P Schulung GmbH (im Folgenden auch kurz „Z&P“ genannt) und sind Bestandteil des Teilnahmevertrages. Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche, weibliche und diverse Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Der Teilnehmer erhält ein schriftliches Angebot über die von ihm gewünschte Leistung. Der Vertragsabschluss kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung seitens Z&P oder durch Vertragsunterzeichnung mit dem Teilnehmer zustande. Schriftliche Mitteilungen werden an die im Vertrag genannte Adresse des Teilnehmers gesandt. Einen Wohnortswechsel hat der Teilnehmer schriftlich anzuzeigen.

3. Leistungen und Durchführungsort

Z&P gewährleistet dafür Sorge zu tragen, dass bei der inhaltlichen Gestaltung der Leistungen nach den neuesten fachlichen und didaktischen Kenntnissen vorgegangen wird. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag selbst, aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung der Leistung) werden nur in Absprache mit dem Kostenträger durchgeführt.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen

Z&P wird nach der Beauftragung der Leistungen dem Auftraggeber / Kostenträger die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Bei Leistungen, die über das sog. Persönliche Budget erbracht werden, vereinbaren wir mit dem Teilnehmer eine Direktzahlung durch den Kostenträger. Dafür erhalten die Teilnehmer vorab ein Leistungsangebot, das dem Auftraggeber/ Kostenträger zur Genehmigung durch den Teilnehmer vorgelegt werden muss.

Bei Selbstzahlern wird Z&P nach der Beauftragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Selbstzahler die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. 

Bankverbindung
Z&P Schulung GmbH
DKB Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE78 1203 0000 0011 3965 20 BIC: BYLADEM1001

5. Widerruf, Rücktritt, Kündigun

5.1. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, insofern Sie als Verbraucher handeln, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Z&P Schulung GmbH, E-Mail: info@zp-schulung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

5.2. Rücktritt und Kündigung durch Z&P oder den Teilnehmer

Grundsätzlich ist ein Rücktritt oder die Kündigung ohne Rücksprache mit dem Kostenträger nicht möglich. Rücktritte oder Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Von Teilnehmerverträgen kann bis zum letzten Werktag vor Beginn der Maßnahme im Einvernehmen mit dem Kostenträger ein Rücktritt in Schriftform erfolgen. Für Teilnehmer ist in diesem Fall der Rücktritt gebührenfrei. Für den Fall, dass eine beantragte Förderung nicht erfolgt, wird dem Teilnehmer beim Bekanntwerden dieser Tatsache das Recht eingeräumt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Kosten für eventuell bis dahin besuchte Leistungen entstehen dem Teilnehmer nicht. Der Teilnehmer kann bei Arbeitsaufnahme jederzeit kündigen.

6. Haftung

Z&P übernimmt keine Haftung für die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für von externen Institutionen durchgeführte Prüfungen und die Einhaltung der vorgegebenen Termine. Die Haftung der Z&P auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus haftet Z&P nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für das Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Daten.

7. Unfallversicherungsschutz

Teilnehmer in Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind sowohl während der Leistungserbringung in den Räumen der Z&P als auch während der Praktika über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts, 01069 Dresden, Wiener Platz 1, unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich der Z&P zu melden. Eine eventuelle sonstige Unfallversicherungspflicht hat der Teilnehmer der Z&P vorab anzuzeigen.

8. Datenschutz

Die mit der Anmeldung und der Durchführung der Leistung eingehenden Daten werden von der Z&P zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen – unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen – erhoben, verarbeitet und genutzt. Bitte beachten Sie zusätzlich die Informationen zum Umgang personenbezogener Daten bei WBS. Diese finden Sie auf unserer Webseite (https://www.zp-schulung.de/datenschutz/), sowie an unseren Standorten.

9. Urheberrecht

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte. Die von Z&P bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden. Bild- und Tonaufnahmen jeder Art oder Screenshots des Unterrichts sind nicht gestattet. Alle Video-, Ton-  und Bildrechte liegen bei der Z&P. Der Teilnehmer stellt Z&P von Ansprüchen Dritter frei, die von diesen aufgrund der Nichtbeachtung der vorliegenden Vereinbarung geltend gemacht werde

10. Technik

10.1. Hardware, Software, Internet

Der Teilnehmer verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit der von der Z&P zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung. Die vorhandene Hard- und Software sowie die bereitgestellten Netzzugänge dürfen nicht für Zwecke genutzt werden, die im Widerspruch zu allgemein gültigen Rechtsvorschriften stehen. Es ist demzufolge verboten, gewaltverherrlichende, pornografische und rassistische Darstellungen in Bild, Ton und Schrift zu übertragen, zu speichern, zu verarbeiten und zu verbreiten. Kopieren, Bearbeiten oder Löschen fremder Daten ist nicht erlaubt. In diesem Sinne strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht.

Das Entfernen und Austauschen von Z&P-Hardware, eigenmächtige Eingriffe in die Hard- und Softwarekonfiguration sowie sonstige Beeinträchtigungen der Server und Netzwerke sind zu unterlassen. Defekte an Hard- und Software sowie der Zugriff durch unbefugte Dritte sind unmittelbar einem Z&P-Mitarbeiter zu melden. Unterrichtsbezogene Daten sind täglich auf externen Datenträgern zu sichern und regelmäßig auf Virenbefall zu prüfen. Das Speichern von privaten Daten, Spielen, Filmen, Musik etc. auf den Netzlaufwerken oder   Lernplatz-PCs ist nicht   gestattet.  Missbrauch von Z&P-Lizenzen wird beim Lizenzgeber angezeigt. Die Schadensregulierung erfolgt dann durch den Lizenzgeber direkt mit dem Teilnehmer.

Die Installation von Software (auch kostenloser) ist zu unterlassen. Um einen reibungslosen Unterrichtsablauf gewährleisten zu können, darf die vorhandene Software (Systemdateien und alle fremden Dateien) nicht gelöscht oder verändert werden. Der Teilnehmer darf den am Z&P Standort zur Verfügung gestellten Internetzugang während der Leistungserbringung ausschließlich zu diesem Zwecke benutzen. Die Bereitstellung des Internet-Anschlusses für Zwecke über die Leistungserbringung hinaus stellt eine freiwillige Leistung von Z&P dar. Z&P behält sich vor, Teilnehmer von der Nutzung des Internetanschlusses auszuschließen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Raumvermietungen

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Z&P Schulung GmbH sind im Einzelnen aufgeführt und Vertragsbestandteil.

1. Zustandekommen des Vertrages

Die Annahme des Angebots kann schriftlich (auch per Fax) oder per E- Mail erfolgen.

2. Rücktritt und Kündigung

Ein Rücktritt durch den Kunden ist bis zu 10 Kalendertagen vor Erfüllungstermin ohne Kosten möglich. Erfolgt der Rücktritt kurzfristig, so berechnet die Z&P Schulung GmbH von der vereinbarten Vertragssumme:

  • bis 5 Kalendertagen vor dem Termin 50%
  • anschließend 100% als Stornierungsgebühren.

3. Serviceleistungen

Wünscht der Kunde ein Catering müssen, bis spätestens 3 Werktage vor Anmietung, der Umfang und die Teilnehmeranzahl der Z&P Schulung GmbH bekannt sein. Erfolgt die Mitteilung später, so bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Die gemeldeten Teilnehmer- Zahlen werden in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsbedingungen

Die Z&P Schulung GmbH wird vor Durchführung der Veranstaltung dem Kunden die vereinbarten Kosten in Rechnung stellen. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Kundenschutz und Datenschutz

Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Z&P Schulung GmbH mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt der Z&P Schulung GmbH seine Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

Die Z&P Schulung GmbH wird gemäß ihrem Qualitätsmanagement-System Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse des Kunden streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

6. Haftung und Schadensersatz, Verjährung

Die Z&P Schulung GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Unternehmens, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder die Z&P Schulung GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesen Fällen ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit eine Haftung von der Z&P Schulung GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In allen Fällen, außer bei Personenschäden, verjähren Ansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit nach einem Jahr.

7. Absagen durch den Veranstalter

In Fällen höherer Gewalt, welche die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten unzumutbar erschweren, behält sich die Z&P Schulung GmbH das Recht vor, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.

8. Sonstige Bestimmungen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Z&P Schulung GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Sonstiges

Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Z&P Schulung GmbH