Betriebsbeauftragte/-r für Abfall - Erwerb der Fachkunde nach §§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Modul-Nr: U-142-4

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Termine und Informationen:

2 Woche in Vollzeit

Beschreibung: Grundsätzlich sollte ein(e) technische/-s / naturwissenschaftliche/-s Ausbildung/Studium vorhanden sein. Bei anderer/-m Ausbildung/Studium sollte ein Interesse an technischen Zusammenhängen vorhanden sein, um mit der Betriebsleitung auch technische Änderungen umsetzen zu können. Weiterhin sollte eine einjährige praktische Tätigkeit vorliegen. Eine Eintragung im Führungszeugnis sollte nicht vorliegen.


Allen Interesierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung Ihrer individuellen Teilnahmevorausetzungen zur Verfügung.
Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte
    Grundbildungslehrgang nach § 9 EfbV und §3 TgV
    Voraussetzungen für die Bestellung eines Abfallbeauftragten
    Kreis der Bestellpflichtigen
    Pflichten des Betreibers bei der Bestellung
    Handlungsrahmen als Betriebsbeauftragter und Lösungen mit externen Dienstleistern
    Grundlagen der Beauftragtentätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallbeauftragtenverordnung
    Aufbau des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
    Grundsätze der Abfallwirtschaft
    Abfallrechtliche Überwachung
    Das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen
  • Zielgruppe
    Die Weiterbildung Betriebsbeauftragte/-r für Abfall - Erwerb der Fachkunde nach §§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz richtet sich insbesondere an Personen, die im Unternehmen mit betrieblichem Umweltschutz – speziell Abfallrecht – zu tun haben und zum/zur Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt werden. Dabei können die Bereiche aller Branchen angesprochen werden: Produktion, Handel, Handwerk, Dienstleistungen, Öffentliche Verwaltung.
  • Zugangsvoraussetzungen
    Grundsätzlich sollte ein(e) technische/-s / naturwissenschaftliche/-s Ausbildung/Studium vorhanden sein. Bei anderer/-m Ausbildung/Studium sollte ein Interesse an technischen Zusammenhängen vorhanden sein, um mit der Betriebsleitung auch technische Änderungen umsetzen zu können. Weiterhin sollte eine einjährige praktische Tätigkeit vorliegen. Eine Eintragung im Führungszeugnis sollte nicht vorliegen.


    Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.
  • Perspektiven
    Mit diesem Kurs werden Ihnen die grundlegenden Veränderung und Anforderungen an den Betriebsbeauftragten für Abfall vermittelt, die seit dem 01.07.2017 in Kraft getreten sind. Er ermöglicht so den Teilnehmern, als Abfallbeauftragte gem. Abfallbeauftragten -Verordnung (AbfBeauftrV) bei differenzierten Anforderungen in praktisch allen Geschäftsfeldern selbstständig Lösungen anzubieten.

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