Berufssprachkurs (BSK): Deutsch mit Zielsprachniveau B2 (400 UE, mit Sprach-Zertifikat)

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Termine und Informationen:

Termine:

6 Monate

Beschreibung:

Berufssprachkurse (BSK) sind Kursangebote für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migrantinnen und und Migranten sowie Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.

Das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) bildet die zweite Stufe der selbstständigen Sprachverwendung. Es ist in verschiedenen Berufsfeldern faktische oder gar gesetzliche Voraussetzung, um eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können. So werden bspw. für die Berufe in der Alten- und Krankenpflege Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe B2 des GER verlangt.

Die Fachwelt ist sich allerdings darüber einig, dass Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 unabhängig von der jeweiligen Branche sowohl für die Aufnahme einer qualifizierten Tätigkeit als auch einer Berufsausbildung notwendig sind. Angesichts des technologischen Wandels und der immer weiter steigenden fachlichen und kommunikativen Anforderungen ist jedoch auch nach Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme eine stetige Weiterentwicklung der Deutschkenntnisse in Richtung einer kompetenten Sprachverwendung unabdingbar.

Unterrichtsform:

Vor-Ort-Vollzeit

Unterrichtszeiten: 12:15 - 15:30 Uhr (20 UE pro Woche)
Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte

    Im Rahmen dieser Zielsetzung werden die Fertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben gleichermaßen und integriert entwickelt. Entsprechend diesen vier Kategorien können die Teilnehmenden daher am Ende des B2-Basiskurses:

    • in der Fertigkeit „Hören“ längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen, wenn ihnen das Thema einigermaßen vertraut ist
    • in der Fertigkeit „Lesen“ Artikel und Berichte über Probleme der Gegenwart lesen und verstehen
    • in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten
    • in den Fertigkeiten „Sprechen“/„Interagieren“ sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit einem Muttersprachler recht gut möglich ist, sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen und ihre Ansichten begründen und verteidigen sowie zu vielen Themen aus ihren Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und Vor- und Nachteile angeben
    • in der Fertigkeit „Schreiben“ klare und detaillierte Texte zu für sie persönlich interessierenden Themen schreiben und darin Informationen wiedergeben oder Argumente und Gegenargumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen
  • Zielgruppe

    Menschen mit Migrationshintergrund: Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.

  • Zugangsvoraussetzungen

    Mögliche Zugangsvoraussetzungen sind:

    • Migrationshintergrund und ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
    • nachweisbare Deutsch-Kenntnisse auf Niveau B1
    • arbeitsuchend gemeldet - in der Regel Bezug von Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder SGB III (Arbeitslosengeld)
    • Ausbildungsstelle gesucht bzw. in Ausbildung
    • aktuelles Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss
    • in Arbeit (Kosten: 968 Euro)
  • Perspektiven

    Nach dem Kurs sind die Teilnehmer sprachlich für den Arbeitsmarkt qualifiziert bzw. können weiterführende Sprachkurse oder eine Berufsausbildung oder berufliche Weiterbildung absolvieren.

  • Fördermöglichkeiten

    Nicht-Erwerbstätige nehmen kostenfrei an den Berufssprachkursen teil. Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro bei Einzelveranlagung oder von mehr als 40.000 Euro zahlen eine Gebühr.

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