Termine und Informationen:
Termine: |
19.05.2025
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Beschreibung: |
Wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird, werden Angehörige häufig von einem Tag auf den anderen damit konfrontiert. Plötzlich ergeben sich rund um das Thema Pflege viele offene Fragen, die dringend geklärt werden wollen. Als Pflegeberater oder Pflegeberaterin können Sie diese Aufgabe übernehmen und den Angehörigen, Pflegenden und auch den Pflegebedürftigen selbst zur Seite stehen. Diese Fortbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse dafür. Sie wurde nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB X aufgebaut und umfasst "Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften", "Case Management", "Recht" sowie "Organisation und Kommunikation". |
Unterrichtsform: |
E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer |
Unterrichtszeiten: | 08:00 – 16:00 Uhr |
Abschluss: |
Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung |
Ort: |
Z&P Schulung GmbH |
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Inhalte
- Pflegefachwissen
- Pflegerelevante Kenntnisse der Medizin
- Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
- Case Management
- Grundlagen des Sozialrechts
- Allgemeines Sozialrecht
- Besondere pflegerelevante Rechtsfelder
- Kommunikation
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ZielgruppeDie Weiterbildung richtet sich an Pflegefachkräfte in der Alten- oder Krankenpflege sowie Sozialversicherungsfachangestellte oder Angehörige ähnlicher Berufszweige, die den Abschluss als Pflegeberater erwerben möchten.
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ZugangsvoraussetzungenDie komplexe Tätigkeit der Pflegeberatung benötigt entsprechend qualifiziertes Personal. Daher ist eine Ausbildung als Pflegefachkraft in der Alten- oder Krankenpflege Voraussetzung. Sozialversicherungsfachangestellte oder ähnliche Berufszweige müssen ein 80-stündiges Praktikum VOR Kursbeginn absolvieren.
Wichtiger Hinweis für Praktika: Ab dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.
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PerspektivenUm der Verpflichtung einer umfassenden und unabhängigen Beratung nach § 7a SGB XI nachzukommen, besteht ein hoher Bedarf an qualifiziertem Personal. Entsprechend ausgebildete Personen haben daher große Chancen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.
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FördermöglichkeitenBildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr, Rehabilitationsförderung, Deutsche Rentenversicherung Bund