Termine und Informationen:
Termine: |
28.04.2025
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Beschreibung: |
Schulbegleiter:innen - auch Integrationshelfer:innen oder Schulassistent:innen genannt - unterstützen Kinder mit psychischen Erkrankungen und geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell. Das Ziel ist die Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie die Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten. Schulbegleiter:innen bzw. Integrationshelfer:innen sind also zum einen für die ggfs. notwendige medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Des Weiteren tragen sie dafür Sorge, dass dem Kind der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht wird und/oder dass das Kind im Schulalltag pädagogisch begleitet wird. Wesentliches Ziel ist es, die Selbstständigkeit des Kindes und sein Selbstvertrauen zu fördern. |
Unterrichtsform: |
E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer |
Unterrichtszeiten: | 08:00 – 16:00 Uhr |
Abschluss: |
Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung |
Ort: |
Z&P Schulung GmbH |
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Inhalte
- Behinderungsarten und Krankheitsbilder
- Entwicklung von Kindern: Phasen der kindlichen Entwicklung
- Persönlichkeitsentwicklung
- Stärkung der Sozialkompetenz
- Begleitung bei der Alltagsbewältigung
- Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
- Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Träger und Jugendamt
- Selbstreflexion der beruflichen Rolle im Umfeld Schule
- Rechtliche Grundlagen
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ZielgruppeDie Weiterbildung eignet sich für Arbeitssuchende mit und ohne abgeschlossener Berufsausbildung (gerne mit Vorkenntnissen in der Pflege oder im pädagogischen Bereich), die sich im sozialen Bereich qualifizieren lassen möchten.
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ZugangsvoraussetzungenVoraussetzung für die Arbeit als Schulbegleiter:in sind ein Hauptschulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das einwandfrei und nicht älter als ein Vierteljahr ist. Dieses stellt die Voraussetzung für eine Anstellung dar, jedoch nicht für den Kurs. Ferner müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein und sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. auf dem Niveau B2) sowie grundlegende Computerkenntnisse mitbringen. Empfohlen ist anschließend ein max. sechswöchiges Praktikum in einer (schulischen) Einrichtung vor Ort.
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Perspektiven
Ein:e Schulbegleiter:in wird einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter:innen jedoch nicht selbst. Für die Anstellung als Schulbegleiter:in gibt es vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein. Eine Ausbildung als Integrationshelfer:in bzw. Schulbegleiter:in ist in jedem Fall gut für den Quereinstieg geeignet und eröffnet Ihnen neue Tätigkeitsmöglichkeiten.
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FördermöglichkeitenBildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr, Rehabilitationsförderung, Deutsche Rentenversicherung Bund