Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Yoga als Beschäftigungsangebot
Modul-Nr: P-914-J-3
Termine und Informationen:
Termine: |
23.09.2025
|
---|---|
Beschreibung: |
Dieser Kurs beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Yoga als Beschäftigungsangebot. Die Inhalte werden umrahmt von einem Erfahrungsaustausch und Überblick über die Neuerungen im Berufsfeld. Abschließenden findet eine Reflexion statt, sodass Sie mit neuen Eindrücken in den Arbeitsalltag zurückkehren. |
Unterrichtsform: |
E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer |
Unterrichtszeiten: | 08:00 – 16:00 Uhr |
Abschluss: |
Teilnahmebescheinigung |
Ort: |
Z&P Schulung GmbH |
-
Inhalte
- Was ist Yoga?
- Yoga als Beschäftigungsangebot
- Begrifflichkeiten aus dem Yoga (Asanas, Pranayama)
- Kontraindikationen
- Aufbau einer Yogastunde
- Yogaübungen anpassen
- Hilfsmittel
-
ZielgruppeDer Kurs richtet sich an Personen mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53b SGB XI), examinierte Altenpfleger/-innen und examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Auch Interessenten aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich können an diesem Modul teilnehmen.
-
ZugangsvoraussetzungenVorausgesetzt wird eine Weiterbildung als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53b SGB XI. Außerdem angesprochen sind Interessierte an den Inhalten des Moduls.
-
PerspektivenNach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß.
Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden. -
FördermöglichkeitenBildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr, Rehabilitationsförderung, Deutsche Rentenversicherung Bund