Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken

Modul-Nr: P-914-I-1

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Termine und Informationen:

2 Tage in Vollzeit

Beschreibung: Nach den Richtlinien des § 53c SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß.
Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.
Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte
    Sucht als Krankheitsbild
    Auswirkungen und Herausforderungen für Betroffene und Betreuungskräfte
    Suchterkrankung im Alter
    Umgang mit (Alkohol-) Suchterkrankten
    Kommunikationsform
    Selbstfürsorge – Distanzverhalten – Abgrenzung
  • Zielgruppe
    Der Kurs richtet sich an Personen mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53c SGB XI), examinierte Altenpfleger/-innen und examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Auch Interessenten aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich können an diesem Modul teilnehmen.
  • Zugangsvoraussetzungen
    Es ist möglichst der Nachweis als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53c SGB XI oder an der Teilnahme des jährlichen Pflichtkurses (16 Lerneinheiten) zu erbringen.
  • Perspektiven
    Nach den Richtlinien des § 53c SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist nach wie vor groß.

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