Geprüfter Berufspädagoge - Geprüfte Berufspädagogin (IHK)

Modul-Nr: K-2995-4

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Termine und Informationen:

Termine:

13.10.2025
24 Wochen in Vollzeit

Beschreibung: Berufspädagogen planen und organisieren die betrieblichen Aus- und Weiterbildungsprozesse. Sie sind verantwortlich für die Verbesserung und Neukonzeption von Weiterbildungsmaßnahmen zum Beispiel bei neuen Qualifikationsanforderungen im Rahmen der Digitalisierung und Industrie 4.0. Dazu gehören auch die Feststellung des unternehmensspezifischen Qualifikationsbedarfs und die Planung und Durchführung von Personalentwicklungskonzepten. Zudem sind Berufspädagogen für die Betreuung und Beratung von Auszubildenden und Beschäftigten in Lernprozessen zuständig, begleiten Lernzielkontrollen und geben Feedback. Weiter gestalten sie das Aus- und Weiterbildungsmarketing und sind in Rahmen von Evaluationen für das Bildungscontrolling zuständig.
Unterrichtsform:

E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer

Unterrichtszeiten: 08:00 – 16:00 Uhr
Abschluss:

Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Ort:

Z&P Schulung GmbH
Rabensteinplatz 1
04103 Leipzig

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  • Inhalte

    Prüfungsteil Kernprozesse der beruflichen Bildung:

    • Lernprozesse und Lernbegleitung
    • Planungsprozesse
    • Managementprozesse

    Prüfungsteil Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung:

    • Berufsausbildung
    • Weiterbildung
    • Personalentwicklung und -beratung

    Prüfungsteil Spezielle berufspädagogische Funktionen

  • Zielgruppe
    Zielgruppe sind Personen mit einer Fortbildungsabschluss in einem kaufmännischen, technischen oder pädagogischen Beruf und mit berufs- und arbeitspädagogischen Vorkenntnissen.
  • Zugangsvoraussetzungen
    Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
    1. den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt, zum Fachkaufmann/-kauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
    2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
  • Perspektiven
    Geprüfte Berufspädagogen verfügen über ein fundiertes pädagogisches Wissen und können daher sowohl in Unternehmen als auch bei Bildungsträgern, Kammern oder in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. In Unternehmen übernehmen sie die Bereiche Aus-, Fort- und Weiterbildung und Personalentwicklung in leitender Funktion. Bei Bildungsträgern gestalten sie Bildungskonzepte und sind für die Leitung, Durchführung und Betreuung von Bildungsmaßnahmen und Teilnehmenden verantwortlich. Diese universellen Fachkompetenzen bieten Ihnen die Möglichkeit, führende Positionen im mittleren und gehobenen Management zu übernehmen.
  • Fördermöglichkeiten
    Aufstiegsqualifizierungen werden in Ausnahmefällen und nach Ermessen des zuständigen Arbeitsvermittlers über einen Bildungsgutschein gefördert.

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