Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Deutsch für den Pflegeberuf - Aufbau
Modul-Nr: Z-P-002-2
Termine und Informationen:
12 Wochen in Vollzeit + 2 Wochen Praktikum |
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Beschreibung: |
Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde. |
Unterrichtsform: |
E-Learning/ Blended Learning / Virtuelles Klassenzimmer |
Unterrichtszeiten: | 08:00 – 16:00 Uhr |
Abschluss: |
Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung |
Ort: |
Z&P Schulung GmbH |
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Inhalte
Grundlagen des § 45a und b nach SGB XI
Würdevoller Umgang mit Menschen, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden
Stärkung der Empathie
Arbeiten mit der Biografie
Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
Kommunikation
Stress- und Konfliktlösungen
Lehre der Erkrankungen im Alter
Ernährung
Hygiene
Rechtliche Grundlagen
Netzwerke im Alter
Wohnen und Wohnformen
Redemittel, Wortschatz und einschlägige Grammatik für den Bereich Gesundheitswesen -
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Interessenten, die eine soziale Kompetenz, Empathie-Fähigkeit, hohe Belastbarkeit sowie Wahrnehmungsfähigkeit und Beobachtungsgabe aufweisen.
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Zugangsvoraussetzungen
Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier soll der Interessent herausfinden, ob ihm die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch (B1-Niveau) sowie psychische Belastbarkeit sind zudem Voraussetzung. PC-Grundkenntnisse sollte der Teilnehmer mitbringen.
Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung. -
Perspektiven
Nach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung in Pflegeeinrichtungen, ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege wie z. B. Demenzgruppen, aber auch in der privaten häuslichen Pflege ist nach wie vor groß.