Firmenangebote & Raumvermietung in Leipzig

Weiterbildung und moderne Räume für Ihr Unternehmen – flexibel und individuell

Mit den Firmenangeboten von Z&P Schulung in Leipzig stärken Sie gezielt die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter. Wir bieten individuell geplante Schulungen, Seminare und Weiterbildungen – in unseren optimal ausgestatteten Schulungsräumen, als Inhouse-Schulung bei Ihnen oder online. Unser Portfolio an Firmenschulungen wird laufend angepasst und erweitert, damit Sie immer von aktuellen und praxisnahen Angeboten profitieren.

Unsere Räume stehen auch externen Firmen und Institutionen zur Verfügung – für Mitarbeiterschulungen, Prüfungen, Tagungen oder Veranstaltungen. Namhafte Institutionen wie die IHK zu Leipzig, die Rechtsanwaltskammer Sachsen und der BWV Mitteldeutschland nutzen unsere Raumvermietung regelmäßig.

Ihre Vorteile auf einen blick

  • Individuelle Beratung: Schulungskonzepte nach Ihrem Bedarf
  • Praxisnahe Inhalte: Aktuelles Fachwissen für Ihr Team
  • Flexible Durchführung: Inhouse, in unseren Räumen oder online
  • Moderne Ausstattung: 40 Schulungsräume für Theorie und Praxis
  • Raumvermietung: Für Schulungen, Prüfungen und Veranstaltungen
  • Erfahrene Dozenten: Fachkräfte mit Berufserfahrung
  • Fördermöglichkeiten: Beratung zu Zuschüssen für Unternehmen
  • Aktuelles Portfolio: Unser Schulungsangebot wird regelmäßig erweitert und angepasst

Firmenschulung

Entdecken Sie unsere Firmenangebote in Leipzig: Informationen, Ansprechpartner und aktuelles Seminar-Portfolio.

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Raumvermietung

40 moderne Schulungsräume in Leipzig – ideal für Ihre Schulungen, Prüfungen und Veranstaltungen.

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+49 341 22631-0 E-Mail schreiben  Kontaktformular

Fördermöglichkeiten

Professionelle Weiterbildung sichert Ihren nachhaltigen Unternehmenserfolg, der auch gesamtgesellschaftlich wichtig ist. Bund und Länder fördern deshalb mit zahlreichen Fördermöglichkeiten berufliche Weiterbildung für Beschäftigte in Unternehmen, indem sie die anfallenden Kosten dafür ganz oder teilweise übernehmen.

Im Folgenden einen Überblick über die Fördermöglichkeiten für Unternehmen. Natürlich beraten wir Sie hierzu gerne!

  • Qualifizierungschancengesetz

    Gefördert werden Beschäftigte, die in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten. Gefördert nicht nur die Kosten berufsbegleitender Weiterbildungen, sondern auch die Lohnkosten während der Weiterbildung. So können Arbeitnehmer ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen, während der Arbeitgeber finanziell entlastet wird. Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Unabhängig davon kann der Zuschuss bei älteren und schwerbehinderten Menschen bis zu 100 % betragen. Die Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25 % bis 75 % je nach Betriebsgröße bezuschusst. Wichtiges Kriterium für die Förderung: Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen. Informationen zu Ihren konkreten individuellen Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit.

    Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!

  • Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit

    In Zeiten der Kurzarbeit profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von verlängerten Bildungsprämien, Transformationszuschüssen und Perspektivqualifizierungen sowie vereinfachten Bewilligungsverfahren. Als Arbeitgeber dürfen Sie sich zusätzlich über Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung freuen. Außerdem besteht eine Erstattungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 100 % (ab Juli 2021).Mehr Informationen dazu erhalten sie auf der Homepage der Bundesregierung.

    Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!

     

  • Förderung für Rehabilitanden

    Als Arbeitgeber können Sie Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse für in Ihrem Unternehmen tätige Rehabilitanden erhalten, indem Sie über Betriebsärzte, Berufsgenossenschaften, das betriebliche Eingliederungsmanagement oder den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit auf den möglichen Reha-Bedarf bei Arbeitnehmern hinweisen. Um eine berufliche Rehabilitation beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert. Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich. Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich. Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall), Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV), Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!