Übersicht Firmenangebote

Selbstverständlich bieten wir auch individuell planbare Schulungen für Unternehmen an. Diese können bei uns in einem unserer 40 Schulungsräume durchgeführt werden, auf Wunsch aber auch bei Ihnen als Inhouse-Schulung oder an einem externen Ort. Unser komplettes Portfolio Firmenschulungen finden Sie hier. Das dort aufgeführte Angebot erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Planen Sie eine Schulung für Ihre Mitarbeiter, die dort nicht explizit aufgeführt ist? Fragen Sie uns einfach!

Zudem vermieten wir unsere Schulungsräume auch an externe Firmen und Institutionen für Mitarbeiter-Schulungen, Veranstaltungen oder Prüfungen. So führen beispielsweise die IHK zu Leipzig, die Rechtsanwaltskammer Sachsen und der BWV Mitteldeutschland seit Jahren Prüfungen in unserem Gebäude durch oder finden in unseren Räumlichkeiten zahlreiche Eigentümerversammlungen von Wohnobjekten statt.

Firmenschulung

Hier finden Sie allgemeine Informationen und Ansprechpartner, unser Seminar-Portfolio sowie eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten.

Mehr dazu erfahren

Raumvermietung

Wir verfügen über insgesamt 40 Schulungsräume, die wir auch gerne an Sie weiter vermieten.

Mehr dazu erfahren

Sie sind an einem Firmenangebot in Leipzig interessiert?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

+49 341 22631-0 E-Mail schreiben  Kontaktformular

Fördermöglichkeiten

Professionelle Weiterbildung sichert Ihren nachhaltigen Unternehmenserfolg, der auch gesamtgesellschaftlich wichtig ist. Bund und Länder fördern deshalb mit zahlreichen Fördermöglichkeiten berufliche Weiterbildung für Beschäftigte in Unternehmen, indem sie die anfallenden Kosten dafür ganz oder teilweise übernehmen.

Im Folgenden einen Überblick über die Fördermöglichkeiten für Unternehmen. Natürlich beraten wir Sie hierzu gerne!

  • Qualifizierungschancengesetz

    Gefördert werden Beschäftigte, die in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten. Gefördert nicht nur die Kosten berufsbegleitender Weiterbildungen, sondern auch die Lohnkosten während der Weiterbildung. So können Arbeitnehmer ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen, während der Arbeitgeber finanziell entlastet wird. Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Unabhängig davon kann der Zuschuss bei älteren und schwerbehinderten Menschen bis zu 100 % betragen. Die Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25 % bis 75 % je nach Betriebsgröße bezuschusst. Wichtiges Kriterium für die Förderung: Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen. Informationen zu Ihren konkreten individuellen Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit.

    Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!

  • Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit

    In Zeiten der Kurzarbeit profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von verlängerten Bildungsprämien, Transformationszuschüssen und Perspektivqualifizierungen sowie vereinfachten Bewilligungsverfahren. Als Arbeitgeber dürfen Sie sich zusätzlich über Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung freuen. Außerdem besteht eine Erstattungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 100 % (ab Juli 2021).Mehr Informationen dazu erhalten sie auf der Homepage der Bundesregierung.

    Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!

     

  • Förderung für Rehabilitanden

    Als Arbeitgeber können Sie Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse für in Ihrem Unternehmen tätige Rehabilitanden erhalten, indem Sie über Betriebsärzte, Berufsgenossenschaften, das betriebliche Eingliederungsmanagement oder den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit auf den möglichen Reha-Bedarf bei Arbeitnehmern hinweisen. Um eine berufliche Rehabilitation beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert. Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich. Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich. Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall), Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV), Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Wenn Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten benötigen, beraten wir Sie gerne!